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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 09.09.2007, 19:36   #1
pong
Inventar
 
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Standard Hausbesorger & Urlaub?

Hallo!

Vielleicht hat jemand einen Rat bezüglich des Hausbesorgergesetzes für mich.

Ich bin Miteigentümer eines Hauses mit 15 Eigentumswohnungen und dort Haussprecher. Wir haben eine Hausbesorgerin (mittlerweile 67 Jahre), die seit Bau des Hauses (1974) dort wohnt. Nun habe ich in der Betriebskostenabrechnung neben den Sonderzahlungen (WR und UZ) eine Zahlung "UV 1.7-11" im September 2006 gefunden. Ich bin gerade dabei, diese Zahlung bei der Hausverwaltung zu hinterfragen, vermute aber, dass es sich dabei um Geld für eine Urlaubsvertretung handelt. Diese Frau ist aber nie auf Urlaub (höchstens tageweise in ihrem Häuschen) und hat auch keine Vertretung.

Meine Frage: Darf sie das Geld kassieren und keine Vertretung beschäftigen ??
Handelt die Hausverwaltung hier fahrlässig, wenn sie diesen Umstand nicht überprüft ??


pong
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Alt 09.09.2007, 22:02   #2
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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Hallo pong,
Hausverwaltungen machen was sie wollen, weil sie damit rechnen, daß sich kein Mieter/Eigentümer wirklich damit beschäftigt, bzw mit Beschwerden kommt oder an Hausversammlungen teilnimmt.
Ich weiß das aus bestunterrichteter Quelle und eigener Erfahrung aus familiärer Umgebung.

Bezüglich Betriebskosten schau mal auf die AK-Seite bzw. gleich
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-17290.html

Hinsichtlich der Urlaubsvertretung würde ich die AK oder die Mietervereinigung kontaktieren.

Wenn eine Leistung verrechnet aber nicht erbracht wurde, ist das, meiner Meinung nach, nicht rechtens.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 09.09.2007, 22:26   #3
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Zitat:
Original geschrieben von Christoph

Wenn eine Leistung verrechnet aber nicht erbracht wurde, ist das, meiner Meinung nach, nicht rechtens.

da stimm ich dir zu.. wenn sie selbst des geld einsteckt ist des sicher net legal..

sie sollte halt mit belegen usw. nachweisen können, dass da wirkl. ein vertreter da war...
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Alt 10.09.2007, 21:25   #4
3of4
Elite
 
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Beiträge: 1.429


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Ist aber bei weitem kein Einzelfall: Leute treten ihren gesetzlichen Urlaub an und lassen sich dann als geringfügiger dafür extra beschäftigen. Ist nicht legal, aber wenn man draufkommt gibt es dafür sogar extra Besteuerungsvorschriften (jaja, was man alles so in der Schule lernt)...
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Alt 10.09.2007, 21:58   #5
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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Hallo pong,
zusätzlich zum obigen Thema würde ich mir, nach Studium der AK-Seite über Betriebskosten, mal die Abrechnung genauer ansehen.
Schau besonders ob die Versicherungszahlungen in einem vernünftigen Rahmen sind; da wird auch einiges gemauschelt und zu hohe Zahlungen, auch aus Unkenntnis der HV, verrechnet, es geht meist billiger; detto bei Reparaturen und Wasserkosten (Stichwort Waschtourismus).
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Liebe Grüße
Christoph

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