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Alt 20.08.2007, 23:05   #1
Chris1973
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Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 665


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In Österreich haben wir im Online- bzw. Versandhandel lt. ECG/Fernabsatzgesetz 7 Tage bzw. 3 Monate (Rücktrittsbelehrung/keine Rücktrittsbelehrung).

Was dem Betroffenen wurscht sein kann, weil er seinen Riegel ja im Geschäft erworben hat.

Da greifen dann aber zumindest die gesetzlichen Garantiefristen, 6 Monate, danach bis 2 Jahre, aber mit Beweislastumkehr.

AUSNAHMSLOS VOM RÜCKGABERECHT AUSGESCHLOSSEN kann somit gar nix werden. Die Klausel ist schlicht ungültig, außer der Verkäufer kann beweisen, dass der Riegel unbeschädigt war und der Käufer durch unsachgemäße Handhabe den Riegel selbst beschädigt hat. Was in der Praxis unmöglich zu beweisen ist.

Ich würde einfach nochmal ins Geschäft düsen und den eigenen Wunsch vortragen. Wegen eines Riegels machen die sicher keinen Tamtam.
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