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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 30.05.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
Hab da eine dringende Frage: Folgende Situation: Ein Beispiel: Ich kaufe ein Produkt, sagen wir ein Handy. Um 300€. Auf der Rechnung dieses Handys steht mein Name und meine Adresse! Nun will ich das Produkt verkaufen. Um 400€. Hat die Person, der ich das Produkt verkaufe, Garantieanspruch? Ich frage deshalb weil, auf der Rechnung MEIN Name und der Original-Preis steht! Könnt ihr mir da weiterhelfen? Delta |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Und was sind an Deiner Frage die News oder Branchengeflüster?
Da man sich im Regelfall nicht ausweisen muss, wenn man eine Garantieabwicklung in Anspruch nimmt, wird wohl kein Problem bestehen, dass der Käufer die Garantie übernimmt. Notfalls sagt er halt, es wäre ein Geschenk gewesen....
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#3 |
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Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773
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also wenn auf der rechnung 300 steht und er 400 zahlt würd ich mir an seiner stelle ein wenig verschaukelt vorkommen...
aber egal.. wenn er im besitz der rechnung ist hat er garantieanspruch.. es kann ja auch sein, dass du für ihn bestellt oder gekauft hast... sollte somit keine rolle spielen.. das einzige was er machen sollte (falls das produkt übers internet gekauft wurde und er es zum umtausch retour schickt) ist, dass er vorher dort anruft und mitteilt das es über nen freund gekauft wurde, nicht das die das dann unabsichtlich an die falsche (also deine) adresse zurückschicken.. mfg
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#4 | |
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In the name of Blues
![]() Registriert seit: 22.05.2002
Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend
Alter: 39
Beiträge: 4.561
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Zitat:
![]() @topic: ja der Käufer hat Garantieanspruch. Wie gesagt. Ein Freund hats gekauft.
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Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei! ![]() http://debattierclub.net/ |
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#5 |
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Aussteiger
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zum garantieanspruch:
da es sich um eine freiwillige leistung des herstellers handelt, sollte man die garantiebedingungen darüber studieren ... wenn dort keine diesbezüglichen ausschlüsse angegeben sind, kann jeder die garantie in anspruch nehmen ... die gesetzliche gewährleistung muss ggü. dem verkäufer geltend gemacht werden ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#6 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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um 300 gekauft und um 400 verkaufen mit rechnung wo 300 drauf steht???
naja da würds eine auf die schnauze geben... tuvok1????? is he back??? |
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#7 |
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Commander Jameson
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Wenn ich mir so ansehe, zu welchen Preisen manche Artikel bei ebay verkauft werden, wundere ich mich gar nicht mal über so einen Verkauf.
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