Du verwechselst Da etwas. Händlergarantie sind sechs Monate und die Herstellergarantie beträgt zwei Jahre. Nach aktueller Rechtsauslegung muss man nach Ablauf der sechs Monate nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf bestand, um dann beim Händler zu tauschen - aber das nur am Rande.
Ich empfehle Dir: Rufe beim Hersteller an, oder schreibe eine Mail und frage an, ob Du das Gerät einschicken sollst,oder ob sie es abholen lassen und lasse Dir dabei eine Auftragsnummer geben. Alles weitere sollte seinen geregelten Gang gehen.
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