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Bundespatentgericht erklärt FAT-Patent von Microsoft für nichtig
Zitat:
Die eigentliche Misere steht aber noch aus, denn immer mehr "Patentrechtsansprüche" (wie z.B. in Bezug auf MP3 Codecs) sollen den "Inhabern" kräftige Gewinne einbringen. Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Beschränkung der Nutzungsdauer diverser erteilter IT Patente auf fünf Jahre in der EU ist dringend erforderlich. Die Patente können einmalig nach Antrag, Prüfung und Genehmigung NUR bei der zuständigen EU Behörde nach Bezahlung einer Patentverlängerungsgebühr um weitere fünf Jahre in ihrer Gültigkeit verlängert werden, wobei Hardwarebezug und nicht reiner Softwarebezug zwingend vorausgesetzt wird. Sollte die Erfindung keine solche sein, keinen Hardwarebezug haben oder die Öffnung des Patentschutzes dringender sein (z.B.: Innovationshemmnis durch Kartellierungsverwendung des zur Disposition stehenden Patents) als der Schutz des Patents selbst, so ist der Antrag auf Verlängerung abzuweisen. Nur eine Regelung von 5 + 5 Jahren beendet die Lizitationen und schafft einen Ausgleich zwischen Verdienstinteressen und Fortschritt. Alles, was unter fünf Jahren liegt, ist unrealistisch. Alles, was darüber liegt, bildet ein Hindernis für den Fortschritt der Technik. Zu erwähnen ist auch die moralische Komponente bei der Erteilung von Patenten, wie sie z.B. bei der Gentechnik unabdingbar vorliegt. Auch dort sind 5 + 5 Jahre anzuraten, um Medikamente beispielsweise nicht extrem teuer zu machen (Lizitationsgefahr), wenn diese genehmigt wurden - wobei der Verlängerungsschutz nur in Ausnahmefällen überhaupt gewährt werden soll. Gerade die 5 + 5 Jahre sind ein Garant dafür, daß Gen-Kartographie als Druckmittel in allen Lebensbereichen (Arbeitsplatz; Versicherungsschutz Leben,Unfall,Krankheit; Familienplanung) keinen bedeutenden Stellenwert bekommt. |
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