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Alt 01.03.2007, 23:42   #1
kikakater
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Idee Klarstellung zu 1) Software, 2) Patenten und 3) Erfindungen dringend geboten

Bundespatentgericht erklärt FAT-Patent von Microsoft für nichtig

Zitat:
Das Bundespatentgericht hat ein Patent von Microsoft zum Dateiverteilungssystem File Allocation Table (FAT) für Deutschland als nichtig erklärt. Es geht um den vom Europäischen Patentamt unter der Nummer EP 0618540 gewährten Schutzanspruch auf "einen gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen". Diesem liegt das US-Patent Nummer 5,758,352 zugrunde. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist das Patent unter der Nummer DE 69429378 geschützt. Die erhobenen Ansprüche beruhen laut einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) des 2. Senats des Bundespatentgerichts unter dem Aktenzeichen 2Ni 2/05 (EU) vom 26. Oktober 2006 "nicht auf erfinderischer Tätigkeit".
Das Bundespatentgericht muß sich mit diversen Urteilen kalmierend behelfen, um veraltete "Patente" auslaufen zu lassen.

Die eigentliche Misere steht aber noch aus, denn immer mehr "Patentrechtsansprüche" (wie z.B. in Bezug auf MP3 Codecs) sollen den "Inhabern" kräftige Gewinne einbringen.

Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Beschränkung der Nutzungsdauer diverser erteilter IT Patente auf fünf Jahre in der EU ist dringend erforderlich.

Die Patente können einmalig nach Antrag, Prüfung und Genehmigung NUR bei der zuständigen EU Behörde nach Bezahlung einer Patentverlängerungsgebühr um weitere fünf Jahre in ihrer Gültigkeit verlängert werden, wobei Hardwarebezug und nicht reiner Softwarebezug zwingend vorausgesetzt wird.

Sollte die Erfindung keine solche sein, keinen Hardwarebezug haben oder die Öffnung des Patentschutzes dringender sein (z.B.: Innovationshemmnis durch Kartellierungsverwendung des zur Disposition stehenden Patents) als der Schutz des Patents selbst, so ist der Antrag auf Verlängerung abzuweisen.

Nur eine Regelung von 5 + 5 Jahren beendet die Lizitationen und schafft einen Ausgleich zwischen Verdienstinteressen und Fortschritt.

Alles, was unter fünf Jahren liegt, ist unrealistisch. Alles, was darüber liegt, bildet ein Hindernis für den Fortschritt der Technik.

Zu erwähnen ist auch die moralische Komponente bei der Erteilung von Patenten, wie sie z.B. bei der Gentechnik unabdingbar vorliegt.

Auch dort sind 5 + 5 Jahre anzuraten, um Medikamente beispielsweise nicht extrem teuer zu machen (Lizitationsgefahr), wenn diese genehmigt wurden - wobei der Verlängerungsschutz nur in Ausnahmefällen überhaupt gewährt werden soll.

Gerade die 5 + 5 Jahre sind ein Garant dafür, daß Gen-Kartographie als Druckmittel in allen Lebensbereichen (Arbeitsplatz; Versicherungsschutz Leben,Unfall,Krankheit; Familienplanung) keinen bedeutenden Stellenwert bekommt.
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