WGA soll künftig auskunftsfreudiger werden
Zitat:
Daher wird derzeit an einem neuen Prozess in WGA gearbeitet, der quasi als "gelbes Licht" künftig die Anwender davor warnt, dass eventuell etwas mit der Echtheitsverzifizierung ihres Systems nicht stimmt. Dem Anwender werden dann Möglichkeiten offeriert, selbst herauszufinden, ob er wirklich im Besitz eines legalen Windows ist. Dazu werden auch Tools gehören, die aus einem von WGA als unecht eingestuften System ein als echt eingestuftes System machen.
Die Frage, wie viele Systeme fälschlicherweise als unecht erkannt werden, obwohl sie echt sind, kann das WGA-Team dagegen nicht genau beantworten. WGA sei bereits oft nachgebessert worden, wenn der Fall auftrat, dass ein echtes Windows als unecht eingestuft wurde.
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Nützlicher Nebeneffekt: Öfter mal mit dem Kunden telefonieren, wenn es nicht funktioniert. Und wie immer gleich mal auf das wunderschöne Office hinweisen. Speziell dann, wenn eine ordinäre bzw. in diesem Fall eine schuldbesetzte Frage zu einem Windows Problem an und für sich daherkommt. Nein, da müssen sie Office haben. Wieder ein Überredungsversuch, immerhin steht der Kunde ja bei MS in der Kreide.
Wie wär denn die IP Adresse, die Seriennummer des Betriebssystems ?
Der Name und die Adresse werden eh nur bei postalischen Angelegenheiten abgefragt und geflissentlich ein OptOut statt einem OptIn angenommen, obwohl die Freigabe zur Speicherung von persönlichen Daten in Europa auf OptIn beruht, d.h. der Kunde muß um Erlaubnis gefragt werden.
Die Hardwaredaten samt IP Adresse hat man ja noch von der WGA Prüfung, da das WGA Programm ein Client ist und sich zu MS verbindet.
Und so kann man ganz einfach die Wanderbewegung einer verkauften Setup CD verfolgen, und im Falle, daß es zwei gleiche Installationen gibt, diese abschalten.
Da wäre sie wieder, die bemühende Aushebelung des Weiterverkaufs des Betriebssystems. Da muß man erst einen Offenbarungseid für jemanden anderen ablegen, weil er die alte Seriennummer noch immer benutzt.
Aber es gibt selbstverständlich keine Verbindung von Hardware zu Betriebssystem ...
Und einen Scientologen-Richter, der solches gutiert und damit einen Plumps - die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, daß Software von der Hardware zu trennen ist, wird kontakariert - Präzedenzfall schafft, gibt es auch nicht.
Dementi gleich hier dabei. Wer wird denn so etwas annehmen.