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Alt 03.11.2006, 17:06   #8
xpla
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Beiträge: 1.210


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Wenn am Zettel oben steht, gültig bis und es wurde nach dem Datum bestellt, ist es Gegenstandslos. Wenn Etel das aber annimmt, dir aber ein teureres Produkt gibt, dann wird Etel das ohne murren wieder rückgängig machen müssen.

Nur so leichtsinnig wie du das redest, ist es nicht. Dein Vater ist voll geschäftsfähig und mündig, von daher hilft nur lesen. Gegen AGBs kann man berufen, wenn sie nicht gesetzeskonform sind, aber nachdem du die Kündigung geschickt hast -> abwarten wie sie reagieren.
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