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Alt 16.11.2000, 16:37   #10
Punschkrapfen
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Beiträge: 294


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Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von MagicMerlin:
kann man selbstverstandlich KLAGEN. Nur wird diese Klage vor Gericht sofort wegen NICHTIGKEIT (Betrag zu gering) ZURUECKGEWIESEN. Jaja, so einfach ist das Gesetz leider nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>
a) weder in der JN noch in der ZPO gibt es Mindeststreitwerte für Zivilklagen in den Unterinstanzen. Es gibt nur Rekurs- und Revisionsbeschränkungen um den OGH zu entlasten, aber Zivilurteile bekommt man auch für 0,01€.
b) eine Klage kann nie wegen "Nichtigkeit", sondern nur wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden (zB falsche sachliche oder örtliche Zuständigkeit) oder Unzulässigkeit des Rechtsweges; "nichtig" im Rechtssinne sind Rechtsakte, die ohne Rechtsgrundlage ergehen

Gerade für Kleinbeträge (&lt; ATS 130000,-) gibt es ein abgekürztes Verfahren - die Mahnklage. Dazu braucht es keinen Anwalt; einfach auf dem (örtlich zuständigen!)Bezirksgericht ein Formblatt ausfüllen und die ADV druckt automatisch einen Zahlungsbefehl aus der dem Beklagten zugestellt wird. Er kann binnen 14 Tagen beeinspruchen, dann wird eine Verhandlung anberaumt, es werden Ladungen ausgeschickt, etc. Auch dafür ist kein Anwalt notwendig (und bei der Betragshöhe auch nicht ratsam).

Aber in diesem Fall wird es nicht dazu kommen. Ich war mit NRE bisher auch immer zufrieden und NRE ist mE auch eher einer der "guten"; habe noch nie schlechtes gehört und wie aus dem obigen Mailwechsel hervorgeht ist es wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände als Methode.
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