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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 15.11.2000, 20:21   #1
helmut100
Senior Member
 
Registriert seit: 12.08.2000
Beiträge: 126


Beitrag

Hallo!
Ein Posting zum Thema Händler und ihr Umgang mit Reklamationen:
Bei NRE habe ich ein Creative PC-Encore-Set mit 8-fach DVD-LAufwerk gekauft, dieses stellte sich als defekt heraus. Na, einfach während der Gewährleistungsfrist zur Reparatur bzw. Austausch zu NRE gebracht: eine Wartezeit von 1 h, bis das Laufwerk getestet und für defekt befunden wurde. Allerdings kein sofortiger Austausch, weil kein gleichwertiges lagernd, falls ich ein anderes nehmen sollte, würde mir nur der Zeitwert angerechnet werden. Also entschied ich mich zum Warten auf den Austausch, was ca. 7-10 TAge dauern sollte. Seit ca 1 Monat kein neues LAufwerk, aber zig-Teklefonate und dann folgender schriftlicher e-Mail-Verkehr:


S.g. Damen und Herren!

Danke für Ihre Antwort, ich bin aber nicht bereit, 395,- S für ein anderes
Laufwerk aufzuzahlen!
Da ich ein 8-fach-Creative Laufwerk binnen der Gewährleistungsfrist
zurückgegeben habe, besteht ein Anspruch meinerseits auf ein gleichwertiges
Laufwerk als Ersatz.
Bei einer aufrechten Gewährleistungsfrist kann auch keinesfalls lediglich
der Zeitwert eines Gerätes als Ersatz in Geld geleistet werden.
Kann kein Ersatz geleistet werden, habe ich als Kunde das Recht, die
Wandlung zu begehren.
Ich habe Ihnen eine angemessene Nachfrist für die Behebung des defekten
Laufwerkes gesetzt, daher erwarte ich eine entsprechende Mitteilung
Ihrerseits bis zum Ablauf der Frist, ob Sie mir ein entsprechendes Laufwerk
aushändigen können, andernfalls begehre ich die Wandlung des Kaufvertrages!
Hochjachtungsvol
Mag. Helmut Lichtenegger


----- Original Message -----
From: "NRE Computerhandel Gesmbh" <nre@nre.at>
To: "'Mag. Helmut Lichtenegger'" <helmut.lichtenegger@telering.at>
Sent: Wednesday, November 15, 2000 6:01 PM
Subject: AW: NACHFRISTSETZUNG


Sehr geehrter Herr Lichtenegger !


Bezüglich Haftung dürfte es bei unserem Telefongespräch ein Missverständniss
gegeben haben ,da ich auf Ihre Feststellung :wenn das Laufwerk vom
Lieferanten zu uns verloren gegangen sei, der Lieferanten sofort ein neues
schicken muss " ich geantwortet habe das der Fall der Haftung leider
nicht so eindeutig geklärt sei da der Kunde ( in diesem Fall wir ) und nicht
der Vorlieferant dafür hafte . Da das Packet aber als Sperrgut versendet
wird haftet im Endeffekt trotzdem die Post .
Nur kann man erst einen Nachforschungsauftrag bei der Post einleiten wenn 4
Wochen verstrichen sind .

Das Problem letztendlich ist das wir das 8fach Laufwerk nicht mehr lieferbar
haben sonst hätten wir Ihnen längst den Ersatz angeboten .
in unserem Interesse liegt es sicher nicht lang andauernde Rma Abwicklungen
nicht abgeschlossen im System zu haben.


Die Situation gegenüber der Annahme hat sich aber mittlerweile geändert da
die Preise zw ihrem 8 fach und den 12fach DVD Encore Laufwerken nicht mehr
so weit auseinander liegen.
Wir haben nun auch 12x Creativ DVD Laufwerke als Bulkversionen im Programm
welche 1795.- kosten .

Somit wäre die Preisdifferenz 395.-

Mfg Praglowski Lorin

NRE Computerhandel GesmbH
Tel ++43 /1/8792183 FaxDW /85 www.nre.at ( Lagerstände und Produktinfos sind auf dieser Seite
ersichtlich ! )

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mag. Helmut Lichtenegger [SMTP:helmut.lichtenegger@telering.at]
Gesendet am: Montag, 13. November 2000 20:16
An: nre@nre.at
Betreff: NACHFRISTSETZUNG

Mag. Helmut Lichtenegger

Wien, 13.11.2000
NRE

betreff: Nachfristsetzung

S.g. Damen und Herren!

Am 31.5.2000 habe ich ein Creative PC-DVD Encore 8x-Set bei Ihnen gekauft,
wobei leider das Laufwerk selbst defekt war. Dieses habe ich bereits am
17.10.2000 zur Reparatur zu Ihnen ins Geschäft gebracht, wobei mir der
Verkäufer mündlich eine Reperatur bzw. ein Ersatzlaufwerk binnen längstens
7-10 Tagen zusagte.
Trotz mehrfacher Telefonate mit Ihren Angestellten wurde mir mitgeteilt, daß
jedoch kein Laufwerk geliefert wurde, auch Nachforschungen Ihrerseits und
Mitteilungen, wann ich ein Ersatzlaufwerk erhalten würde, wurden mir
versprochen.
Bei meinem letzten Anruf am 10.11.2000 erfolgte nach weiterer Urgenz
tatsächlich ein Rückruf, wobei mir Ihr Mitarbeiter mitteilte, daß das
Laufwerk vom Lieferanten bereits verschickt worden sei, jedoch am Postweg
verlorengegangen sei, jedoch ein Postsuchauftrag erteilt worden sei, ich,
wenn das Laufwerk verlorengegangen sei, dafür selbst hafte!

Da ich Ihnen während der Garantiefrist ein Laufwerk zur Reperatur gebracht
habe, fordere ich Sie hiermit auf, binnen einer angemessenen Nachfrist von 5
Tagen mir MEIN repariertes Creative LAufwerk oder ein gleichwertiges
Creative Laufwerk auszuhändigen, andernfalls begehre ich die WANDLUNG des
Kaufvertrages,
da die DVD-Decoderkarte für mich ohne Laufwerk nutzlos ist.

Sollte ich also bis 18.11.2000 kein Laufwerk bekommen, werde ich die
Decoderkarte zurückkgeben und meinen von mir bezahlten vollen Kaufpreis
rückfordern!

Hohachtungsvoll

Mag. Helmut Lichtenegger
helmut100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2000, 23:12   #2
Gandalf
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Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


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was soll i dazu sagen wie bereits in einen anderen topic erwähnt hab ich bei NRE bis jetz bei Reklamtion auch nur Probleme gehabt.

1; Defektes CD-Rom Laut aussage NRE Techiker "Funktioniert einwandfrei"
2; Defekte Grafikkarte aussage " Fehler liegt beim Motherboard-Chipsatz"
3; Festplatte dreht sich nicht mehr. Angabe auf der Repaeraturbestätigung " Platte wurde formatiert und eine neu Partion erstell Platte funktioniert einwandfrei" 1 Tag später wieder dort. Dann nachdem ich darauf bestanden habe bei dem Test dabei zu sein die Überraschende einsicht " Die dreht sie ja gar nimmer ".
Nachdem die anscheinend nur Probleme machen hab ich beschlossen das dass mein letzter Einkauf war



------------------
MfG
Gandalf
Gandalf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2000, 01:46   #3
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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Ich find solche Aktionen einfach sinnlos. Denn wenn es kein gleichartiges Laufwerk mehr gibt, dann sollen die doch einfach ein anderes hergeben. Um das Geld für den ganzen Briefwechsel hätten die sich das schon längst leisten können. Leider ist das bei den Billigheimern so, daß man da nicht viel erwarten kann.

Da ist es von Seiten des Kunden auch wiederum sinnlos, auf stur zu schalten. Denn man hat ja bereits beim Kauf gespart, also auch nicht wirklich einen Verlust z.B. im Vergleich zum hochpreisigen Birg. So würds ich zumindest handhaben.


The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2000, 02:27   #4
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Also ich (als angehender Jurist) sehe das so, es liegt hier Eindeutig ein Sachmangel vor, der Mangel ist WESENTLICH und UNBEHEBBAR (da Ware nicht mehr lieferbar ist) daher hast du Anspruch auf Wandlung (= Rückabwicklung des Kaufvertrages, beidseitiges zurückstellen der Leistungen). Etwas anderes als den Kaufpreis (zb Zeitwert oder Gutscheine) brauchst Du nicht zu akzeptieren....

Also lass Dich nicht verarschen, lies Dir zur Sicherheit noch die § 922ff ABGB durch *g*
Lizen
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Alt 16.11.2000, 02:34   #5
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Hast sicher recht, lizen. Ich wollt mit meinem Argumenten nur sagen, daß es finanziell und zeitmäßig kein Gewinn sein kann. Da gehts dann mehr ums Prinzip.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2000, 08:34   #6
Punschkrapfen
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Ich würde das neue Laufwerk nehmen, ist ein billiges upgrade. so bin ich einmal zu einem Vobis-Notebook mit Farbschirm gekommen, weil das schwarzweisse (ja, sowas gabs mal!) nach wenigen Tagen defekt war. Die paar Tausender Aufpreis waren es wert.

Aber zum rechtlichen: die ABGB §§ sind wahrschinlich so gut wie wertlos, weil sie abdingbar sind. Und auch NRE wird AGB benutzen. Für Verbrauchergeschäfte sind die KSchG §§ wichtiger, und da steht ua in §9, daß der Händler sich einen Austausch vorbehalten kann. Umtausch ist immer Kulanz, aber auch wenn das Teil defekt ist muß man idR eine Nachfrist setzen (14 Tage) und erst dann kann man Wandlung begehren.

Wenn ein versendetes Paket nicht ankommt, "haftet" der Kunde, das ist schon so. Haften ist zwar das falsche Wort, weil man nur für Schäden haftet. In diesem Fall wird der Kaufpreis geschuldet obwohl der Kunde physisch nichts erhalten hat; das Eigentum ist wegen §429 ABGB aber schon übergegangen, zumindest dann wenn der Kunde mit dem Versand der Ware einverstanden war. Daher hat der Händler mit der Abgabe an den Beförderer (Post) seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Darum: selbst abholen ist sicherer!

[Dieser Beitrag wurde von Punschkrapfen am 16. November 2000 editiert.]
Punschkrapfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2000, 09:58   #7
Kosh
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Wenn ich in dieser Situation wären, würde ich die 400er aufzahlen, das 12x nehmen und den NRE für immer meiden.
Es ist leider ein Unterschied, ob du recht hast und auch recht bekommst. Und wer weiß, wieviel Zeit und Nerven du noch investieren mußt, wenn du den vollen Kaufpreis zurückforderst (den Zeitwert würde ich nicht akzeptieren, es ist ja nicht deine Schuld, daher nur der volle Kaufpreis).
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Alt 16.11.2000, 12:00   #8
Atlan
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Beiträge: 636


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Also ich kann nur von meine Erfahrung mit NRE berichten, das sie absolut kulant tauschen. Ich (mit meinen Bekannten) habe bei NRE bis jetzt ca 10 Rechner meist in Einzelteilen gekauft und hatte bis jetzt 3 Reklamationen. Ein Brenner der NICHT kaputt war, ein Satz RAMs die nur in dem einen Bord nicht gegangen sind und eine defekte HDD die wirklich defekt war. Es wurde alles anstandslos sofort getauscht (auch der Brenner), nur beim Brenner mußte ich die Gebühr fürs testen zahlen.

Ich bin jetzt seit ca 9 Jahren in der EDV und hab für Freunde (und mich) schon einige Rechner geschraubt und etliche Reklamationen gehabt aber so problemlos wie beim NRE wurde nirgends getaucht, egal ob sie Bi.. Ac.... Vo... Cy.... Am.... CW.... usw hießen

cu Atlan
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Alt 16.11.2000, 15:14   #9
MagicMerlin
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@Lizen: Hast schon recht. Er kann auf alle Faelle den vollen Kaufpreis (durch Wandlung) zurueckfordern.
Nur wird er ihn auch nie bekommen, sondern nur eine Gutschrift. Solltest Du noch weiterkommen bei der Juristerei, wirst noch folgendens erfahren: Wenn der Verkaufer (NRE) auf stur schaltet, weil er angeblich irgendwo was diesbezueglich stehen hat, dann kann man selbstverstandlich KLAGEN. Nur wird diese Klage vor Gericht sofort wegen NICHTIGKEIT (Betrag zu gering) ZURUECKGEWIESEN. Jaja, so einfach ist das Gesetz leider nicht.

Ich hatte bisher noch nie beim NRE Troubles. Die haben sogar einmal RAM´s nach 5 Monaten ausgetauscht, ohne sie zu testen. Habe gesagt, das ich das schon getan hab, weil der Rechner immer abschmiert und das ging voellig problemlos.

Ihr Beide duerftet aber auch ein klein wenig aneinander vorbeigeredet haben, denn da steht nirgends, dass DU haftest, sondern die Post. Ist zwar schon aergerlich, wenn nix weitergeht (kenn ich selber gut), aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass es auch auf den Ton ankommt. Wenn ich gleich auf stur schalte, dann wird der Andere mir sicher nicht entgegenkommen.
Wenn der NRE sich nicht (positiv) ruehrt, dann schreib das alles doch dem OMBUDSMAN vom WCM !!
MagicMerlin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2000, 16:37   #10
Punschkrapfen
Veteran
 
Registriert seit: 19.08.2000
Beiträge: 294


Punschkrapfen eine Nachricht über AIM schicken
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von MagicMerlin:
kann man selbstverstandlich KLAGEN. Nur wird diese Klage vor Gericht sofort wegen NICHTIGKEIT (Betrag zu gering) ZURUECKGEWIESEN. Jaja, so einfach ist das Gesetz leider nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>
a) weder in der JN noch in der ZPO gibt es Mindeststreitwerte für Zivilklagen in den Unterinstanzen. Es gibt nur Rekurs- und Revisionsbeschränkungen um den OGH zu entlasten, aber Zivilurteile bekommt man auch für 0,01€.
b) eine Klage kann nie wegen "Nichtigkeit", sondern nur wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden (zB falsche sachliche oder örtliche Zuständigkeit) oder Unzulässigkeit des Rechtsweges; "nichtig" im Rechtssinne sind Rechtsakte, die ohne Rechtsgrundlage ergehen

Gerade für Kleinbeträge (&lt; ATS 130000,-) gibt es ein abgekürztes Verfahren - die Mahnklage. Dazu braucht es keinen Anwalt; einfach auf dem (örtlich zuständigen!)Bezirksgericht ein Formblatt ausfüllen und die ADV druckt automatisch einen Zahlungsbefehl aus der dem Beklagten zugestellt wird. Er kann binnen 14 Tagen beeinspruchen, dann wird eine Verhandlung anberaumt, es werden Ladungen ausgeschickt, etc. Auch dafür ist kein Anwalt notwendig (und bei der Betragshöhe auch nicht ratsam).

Aber in diesem Fall wird es nicht dazu kommen. Ich war mit NRE bisher auch immer zufrieden und NRE ist mE auch eher einer der "guten"; habe noch nie schlechtes gehört und wie aus dem obigen Mailwechsel hervorgeht ist es wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände als Methode.
Punschkrapfen ist offline   Mit Zitat antworten
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