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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#7 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 53
Beiträge: 11.502
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ein privatverkäufer ist nicht gewährleistungspflichtig, basta! Solange du ihm nichts verschwiegen hast kann er sich brausen gehen. Noch dazu wo du das teil als defekt verkauft hast. Jede wette der hat noch mit keinem anwalt gesprochen weil der hätte ihn nur ausgelacht. Einen sachverständigen hinzuzuziehen ist bei einem streitfall von vermutlich unter €100,- einfach nur mehr lächerlich. Selbst seine rechtschutzversicherung, falls er eine hat, wird ihm vermutlich zum teufel jagen.
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Greetings LouCypher |
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