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Alt 19.07.2006, 22:33   #8
Marc
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Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von schichtleiter
Das Ö-Recht orientiert sich stark am deutschen, die Unterschiede sind marginal.

Nun ja, für den Bereich des Urheberrechts ist das sicherlich richtig, weil der gesamte zivilrechtliche Bereich inzwischen eine erhebliche, EU-weite Harmonisierung erfährt. Für den Bereich des Straf- und Strafprozessrechts ist das aber anders. Ich denke schon, dass es deshalb im Grunde nicht viel hilft, dem Nichtjuristen einen solchen Aufsatz aus einer Fachzeitschrift an die Hand zu geben, ohne auf wichtigere Abweichungen einzugehen. Wir haben im WCM ja über die Problematik eben auch mit Österreichbezug mehrfach berichtet:

Anders als in Deutschland sollen Verkehrsdaten in Österreich lediglich als Bestandsdaten gelten, die nicht dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterfallen. Die Verbindung aus § 149a StPO (Ö) mit dem UrhG (Ö) ist ohnehin in einem zentralen Punkt anders, denn die einfache Urheberrechtsverletzung würde hier keinen Zugriff auf Verkehrsdaten erlauben. Gerade weil aber nach mehreren unterschiedlichen Urteilen inzwischen Verkehrsdaten in Österreich wohl eher als Bestandsdaten gelten, kommt es darauf nicht an: Die Ermittlung der hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzer wird damit in Österreich im entscheidenden Punkt einfacher als in Deutschland.

Die gesamte Materie ist ohnehin sehr im Fluss, sodass auch hier dem Nichtjuristen verschiedene Dinge im Zusammenhang dargestellt werden sollten: Etwa zur Urheberrechtswidrigkeit eines Downloads, differenziert nach Software und Medien und aktuell und geplant. Überhaupt sind auch das Fernmeldegeheimnis und seine Grenzen sehr in der Diskussion. In der Zeitschrift CR (Computer und Recht), die prinzipiell der MMR (Multimedia und Recht) sehr vergleichbar ist, befindet sich in der aktuellen Ausgabe ein Beitrag von mir zu dem Thema. Freilich aber mit Bezug auf Deutschland.

p.s.
Den fremden Text hier einzukopieren – hältst du das für eine Urheberrechtsverletzung? Zulässige Privatkopie?
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