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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 30.04.2006, 17:55   #1
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard Re: Zuständigkeit

Zitat:
Original geschrieben von splinter_t21
Tag!

Wenn ich mir ein Toshiba-Notebook vom Mediamarkt kaufe.
Wär ist dann während der Garantiezeit zuständig zu entscheiden, ob eine Gutschrift oder ein Austausch erfolgt??


Toshiba oder der Mediamarkt??

Weil die beiden schieben sich gegenseitig den schwarzen peter zu!
ACHTUNG(Kurzfassung)

Garantie ist eine vom Hersteller, Importeur, Händler etc freiwillig zugestandene Leistung
Gewährleistungspflichtig hingegen ist der Händler, wobei insgesamt 24 Monate Gewährleistungspflicht besteht. In den ersten 6 Monaten ist es so geregelt das der Händler dem Kunden nachweisen muss das ein Mangel bereits nicht beim Kauf bestanden hat, von Monat 7 bis 24 muss dies der Kunde dem Händler nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.
Für gewöhnlich sollten dem Händler 2 Reparaturversuche zugestanden werden, besteht der Mangel weiterhin, entweder Wertminderung(bei leichtem Mangel) oder Geld zurück.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
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