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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 15.02.2006, 23:56   #11
sunfire
Newbie
 
Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 6


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Hallo!

Steuerfreies Jahreseinkommen bis 730,- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und bis 10.900 Euro Gesamteinkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.
Diese Zahlen gelten für 2006.
Sollte der Gewinn 730 Euro übersteigen, gilt die Grenze von 10.900 nicht zu übersteigen.

SV-Grenze monatlich, 333,16 Euro ab 2006.

Sollte Deine Frage dennoch nicht beantwortet sein, kannst Du auch gerne einen Post in unser neues Forum machen. Link siehe Signatur.

Grüße sunfire
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Alt 21.02.2006, 17:05   #12
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Ich kenne nur die deutsche Rechtslage: Hier wird die Selbstständige Tätigkeit noch einmal zwischen freiberuflich und gewerblich unterschieden:

Als Anwalt, Steuerberater, Journalist... arbeitest du selbstständig, aber als Freiberufler. Keine Gewerbesteuer ...

Ist das in Österreich anders?
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2006, 15:00   #13
christian1701
Inventar
 
Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823


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Ist bei uns nicht anders.
Aber Computeraufsetzen hat nichts mit freiberuflich zu tun. Ist ein ganz normales Gewerbe dass einen Gewerbeschein benötigt.
christian1701 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2006, 21:05   #14
Eddy
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Beiträge: 375

Mein Computer

Standard Freies Gewerbe

Freies Gewerbe, Voraussetzung einwandfreier Leumund.
Auf der Wirtschaftskammer kannst du dich anmelden: EDV- Dienstleistung.
Kannst du z.B. nebenberuflich machen, zahlst Grundumlage und Unfallversicherung.
Höchstumsatzgrenze weiss ich jetzt nicht genau (im Jahr 2000 war's 65000 Ös), aber du kannst ja deine Ausgaben (z.B. Hardware, Software, Kilometer usw.) abschreiben...
Einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung genügt...
Du stellst Rechnungen ohne die Mwst. auszuweisen (Kleingewerbetreibender) und zahlst für deinen Gewinn Einkommenssteuer...


Eddy
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Alt 22.03.2006, 21:07   #15
Eddy
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Beiträge: 375

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Gewerbeschein hast du dann natürlich...

Eddy
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Alt 31.03.2006, 23:46   #16
Chefkoch_ico
Senior Member
 
Registriert seit: 21.12.2003
Beiträge: 102


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Hallo!

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem.

Ich könnte für 2100 EUR eine Software entwicklen. Bin Hauptberuflich auch in dieser Sparte tätig. Für meinen jetzigen Arbeitgeber ist das OK, schon abgecheckt.

Aber, ich hab keinen Gewerbeschein. Wie kann ich das ganze verrechnen? Schwarz is nix gut. Und wieviel bleiben von den 2100 EUR übrig?

lg
Chefkoch_ico ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2006, 20:21   #17
Eddy
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Beiträge: 375

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Dein Jahresergebnis (abzüglich deiner Aufwendungen) zählt für die Einkommensteuer.
Wenn du das Gewerbe anmeldest kannst du sofort starten, beim Steuerausgleich wird dann ja nach dem, wieviel du verdient hast, Einkommensteuer berechnet.
(Wenn du es nebenberuflich ausübst als Kleinunternehmer, brauchst du keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen)

Je mehr du in deine Firma investierst (Hard- Software, GWG usw.), umso weniger zahlst du am Ende Einkommensteuer...

Dadurch kann man nicht sagen, wieviel von den 2100 Euro übrigbleiben, was zählt ist das Jahresergebnis, denn dieser Job ist vielleicht ja erst der Anfang...

Auf jeden Fall führt dein erster Weg zur Wirtschaftskammer...

Eddy
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