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Alt 25.03.2006, 13:06   #7
Lord Frederik
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Zitat:
Original geschrieben von HALLOGEN
Danke für die schnellen Antworten

Eine Frage noch, weil Frederik da was wegen Gerichtsurteil erwähnt hat. Also wenn dann so ein Online Schriftverkehr in einen rechtssicheren Status gehoben wird, heißt das dann im Endeffekt auch ich müßte bei einer Änderung, genauso wie beim Wohnort, diese sofort beim Amt melden oder?
ich meine mich erinnern zu können das das ja im antragsforumular so steht. das urteil gezog sich darauf das jemand eine mailadresse angegeben hat und das AA darüber mit ihm kontakt suchte - geht schneller ect. und er es ignoriert hat - warum auch immer. und der dann als das arbeitlosengeld eingestellt wurde das AA geklagt hat und abgeblitzt ist.
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