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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#6 |
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Ohne jetzt den BIRG in Schutz zu nehmen, aber laut geltendem Recht ist es so:
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast, dass ein Teil bereits von Anfang an einen Defekt hatte, beim Händler. Somit ist es einfach, eine Nachbesserung, Umtausch oder wenn dies nichts bringt, einen Rücktritt vom Vertrag zu erwirken. Dann, also die nächsten 1,5 Jahre liegt die Beweislast bei Dir. Und es ist meistens sehr schwierig, dem Händler davon zu überzeugen - wenn nicht unmöglich. Ist leider so. Meist sind die Händler kulant, und tauschen auch später um, einen Rechtsanspruch hast nicht. Ciao Oliver
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