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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 |
Veteran
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Alter: 47
Beiträge: 326
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![]() Ich würde mich mal erkundigen, was möglich ist - bei dem Streitwert wird sich aber eine Klage wohl kaum auszahlen.
Was du aber auf alle Fälle tun kannst, ist einen Brief vom Anwalt verfassen lassen, indem er eben aufgefordert wird, den Kauf zu wandeln und alle entstanden Kosten (Anwalt, Porto)zurückzuerstatten sowie ihm weitere rechtliche Schritte angedroht werden. Wenn die Formulierung gut gewählt ist und mit ein wenig Glück lässt er sich einschüchtern und alles passt. Wenn ihn das nicht beeindruckt hast du entweder Pech gehabt (und bleibst auch auf den Anwaltskosten für den Brief sitzen) ODER du gehst vor Gericht (vielleicht macht es ja die RS-Vers.). Aber da weiss man eben nie wie es ausgeht (und wie gesagt: bei dem Streitwert ist das Risiko wohl zu hoch) Oder du drehst den Spieß um und verkaufst das Ganze halt wieder über Ebay (am bestem mit einem Zweituser - dann stört dich auch die negative Bewertung nicht ![]() Da fällt mir auch gleich ein Tipp für alle ein: Legt euch bei Ebay immer zwei User an (ist offiziell erlaubt!): einen Kauf und einen Verkauf User - dann sei ihr auch vor den Rache-Bewertungen manch 'schwindlicher' Verkäufer sicher und müsst nicht das gute Profil eures gut-gepflegten Verkaufsuser anpatzen... |
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#12 |
Jr. Member
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Beiträge: 54
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![]() Hi!
Der hat nicht umsonst ein auf privat gesetztes Bewertungssystem! Bei solchen Leuten sollte man nicht kaufen!!!!!!!!!!!! Die positiven Bewertungen stammen wahrscheinlich oft von denselben Usern- so pusht man sich auf positiv! Du kannst zumindest verhindern, das er weiter so agieren kann! Rgeistriere Dich bei www.zitrone.org und trage den Verkäufer in die Negativliste ein! So könnte man in Zukunft viele Betrüger zur Strecke bringen! Leider, im Moment hilfts Dir nicht ... @Burn: Der zweite Account ist OK- aber das was Du empfiehst; wissentlich kaputte DVD´s verkaufen- nennt man BETRUG! (noch dazu vorsätzlich!) Der Lg ufo88 |
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#13 |
Veteran
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Alter: 47
Beiträge: 326
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![]() @ufo88: Da hast du natürlich Recht! War keine gut überlegte Aussage meinerseits...
Danke für dent Zitronen-Link - Die Seite scheint sehr informativ zu sein! |
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#14 |
Ex-Abonnent
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![]() Ich sehe aber nirgendwo die Klausel wegen Privatverkauf, Rückgabe und Umtausch. So gesehen ist der Verkäufer verpflichtet die Ware wieder zurück zu nehmen!
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#15 | |
Abonnent
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![]() Zitat:
Manch unseriöse Verkäufer spekulieren ja damit, wegen des geringen Kaufpreises, lohnt es sich für den Käufer nicht, einen Anwalt einzuschalten.
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peace on earth ! |
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#16 |
Senior Member
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Beiträge: 102
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![]() Hallo!
Danke für die vielen Meinungen. Nachdem ich mit Klage gedroht hab, hat er doch eingelenkt. Paket geht heute per NN raus. Sollte ers nicht annehmen kann ich immer noch Schritte gegen ihn einleiten. CU |
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