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#11 |
Veteran
![]() Registriert seit: 01.02.2002
Alter: 47
Beiträge: 326
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![]() Ich würde mich mal erkundigen, was möglich ist - bei dem Streitwert wird sich aber eine Klage wohl kaum auszahlen.
Was du aber auf alle Fälle tun kannst, ist einen Brief vom Anwalt verfassen lassen, indem er eben aufgefordert wird, den Kauf zu wandeln und alle entstanden Kosten (Anwalt, Porto)zurückzuerstatten sowie ihm weitere rechtliche Schritte angedroht werden. Wenn die Formulierung gut gewählt ist und mit ein wenig Glück lässt er sich einschüchtern und alles passt. Wenn ihn das nicht beeindruckt hast du entweder Pech gehabt (und bleibst auch auf den Anwaltskosten für den Brief sitzen) ODER du gehst vor Gericht (vielleicht macht es ja die RS-Vers.). Aber da weiss man eben nie wie es ausgeht (und wie gesagt: bei dem Streitwert ist das Risiko wohl zu hoch) Oder du drehst den Spieß um und verkaufst das Ganze halt wieder über Ebay (am bestem mit einem Zweituser - dann stört dich auch die negative Bewertung nicht ![]() Da fällt mir auch gleich ein Tipp für alle ein: Legt euch bei Ebay immer zwei User an (ist offiziell erlaubt!): einen Kauf und einen Verkauf User - dann sei ihr auch vor den Rache-Bewertungen manch 'schwindlicher' Verkäufer sicher und müsst nicht das gute Profil eures gut-gepflegten Verkaufsuser anpatzen... |
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