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Alt 18.06.2001, 18:33   #1
jak
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Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830


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Wenn er nicht nur dir sondern auch anderen die mail schickt könnte er sich strafbar machen:
§104 ÖTKG: Verwaltungsstrafbestimmungen
(3)Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 000 öS zu bestrafen wer ... entgegen §101 unerbetene Anrufe zu Werbezwecken oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt.

(Aus C´T 13/2001 S.190 "Alpenbollwerk" "Österreich stellt unerwünschte Werbung unter Strafe").
Ob sich ein Richter deiner Argumentation anschließt ist allerdings eine andere Sache.
Es hilft wohl eher a) ihn bitten dich mit seinem Mist zu verschonen oder (siehe oben) seine Mails einfach zu filtern.

Jak
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