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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.01.2006, 10:10   #1
DeepB
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Beiträge: 197


Standard musik auf kleinevent "legalisieren"

hallo
hab nicht gewust wohin, also mal ins OT

ich habe mehrere musickstücke auf der festplatte von denen ich das original nicht mehr besitze. ;-)

jetzt hbe ich die frage wie kann ich es "legalisieren" dass diese musikstücke auf einem öffentlichen kleinevent gespielt werden?

an wen mus ich abgaben zahlen usw?


DeepB
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Alt 22.01.2006, 10:48   #2
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Alter: 39
Beiträge: 773


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gibts da so strenge kontrollen?.. ich mein.. nur so aus interesse.. weiß nicht wies da abgeht..
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Alt 22.01.2006, 10:50   #3
abcxyz
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Registriert seit: 18.04.2004
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ich glaube wenn wer kommt dann hagelts gewaltig, falls keine lizenz von der gema oder wie der verein heisst ;-)
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Lebt nicht das Leben, seid es!
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Alt 22.01.2006, 11:38   #4
pearl
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Beiträge: 196


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Zitat:
Original geschrieben von abcxyz
ich glaube wenn wer kommt dann hagelts gewaltig, falls keine lizenz von der gema oder wie der verein heisst ;-)

ich denke,das es nur bei veranstaltungen zum tragen kommt,wo gewinne gemacht werden.
denn wenn deine musik dem umsatz dient,hast du die abgaben zu zahlen.
aber berieselungsmusik am WC z,b, wird sicher nicht darunter fallen.
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Alt 22.01.2006, 11:53   #5
DeepB
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Registriert seit: 29.08.2005
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es geht um einen ball...

und das problem ist nicht, dass andauernd kontrolliert wird eher sogar garnicht...
das problem ist nur _wenn_ man dich erwischt ist das kommerzieller gebrauch

ich denke ich muss es bei der AUME www.aume.at anmelden aber leider blicke ich bei deren preise nict durch

DeepB
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Alt 22.01.2006, 11:55   #6
abcxyz
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Zitat:
aber berieselungsmusik am WC z,b, wird sicher nicht darunter fallen.


aber damit liesse sich geld machen...
wasserfallmusik oder bachplätschermusik von esotherikfritzen hätte da mal seine wirkung auch bei mir
oje jetzt hab ich sie vl auf ne idee gebracht! schnell delete!
;D
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Alt 22.01.2006, 11:58   #7
JetStreamer
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Ich dachte immer, daß die Abgaben an AKM zu leisten sind.

Abgaben immer dann zu zahlen, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird. Es müsste also auch ein Wirt zahlen, wenn er nur das Radio in seinem Lokal laufen lässt. "Berieselungsmusik" ist imho auch Abgabenpflichtig.

Edit:
Es gibt einen Aufschlag, der zu zahlen ist, wenn z.B. MP3s gespielt werden und das Original nicht vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Veranstalter dafür verantwortlich und nicht der DJ/Alleinunterhalter/...
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Alt 22.01.2006, 12:04   #8
JetStreamer
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Laut AKM

Zitat:
Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch Musiker und/oder Vortragende (Lesungen), sondern jede öffentliche Wiedergabe von Musik/Texten, wie z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs, etc. oder der Einsatz von Radios und Fernsehapparaten.
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Alt 22.01.2006, 12:10   #9
DeepB
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ok, danke werde mich mal bei der akm umsehen

DeepB
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Alt 22.01.2006, 12:31   #10
DeepB
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Beiträge: 197


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ich habe nur die tarifberechnung für lifeauftritte von bands gefunden (wenn die bands urheberrechtlich geschütztes material spielen)

und da komme ich auf ~1200€!!!
die sind doch nicht mehr ganz sauber!

außerdem:
Zitat:
Hinweis: Bei der Berechnungsseite für Einzelveranstaltungen ist zu beachten, dass diese nur für Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, die live dargeboten wird, konzipiert ist. Sollten ausschließlich oder zusätzlich Ton- und/oder Bildtonträger verwendet werden, kommen zum AKM-Entgelt Zuschläge hinzu (Miteinhebung der Nutzungsentgelte für andere österreichische Verwertungsgesellschaften).

HAHAHA ich finds nicht lustig, es geht um unseren maturaball und wir müssen eh schon aufpassen dass wir uns über wasser halten und dann noch ein paar tausend euro für die musik zu zahlen?!?

DeepB
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