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Urheberrechtsdebatte: Abomodelle gegen Kulturflatrate
1. DRM gängelt Menschen. 2. komprimierte verlustbehaftete Musik liefert vor allem bei hohen Frequenzen Kreischgeräusche anstatt Qualität und bewertet diese mindere Qualität höher als CD Aufnahmen. 3. das Wieder- und Wiederbezahlen für das Hören ein und desselben Musikstücks bedeutet nicht alleine Enteignung, sondern Mehrfachbezahlung und Enteignung zugleich. 4. Das Festlegen eines Menschen auf Lieblingsmusik macht ihn zu einem Spartenzahler und somit auch Spartenhörer mit der Sparte 'persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit'. 5. DRM ist innovationshemmend, weil so neue Verfahren wie DVD Audio (96 kHz/24 bit) und 5.1 usw. geblockt werden wie auch nur selektiv Anwendung finden. 6. DRM schafft Verkaufsprovisionen anstatt den Zugang der Künstler zu Tantiemen über eine Standesvertretung zu ermöglichen, es schneidet jemand mit, der nur ein scheinbares Recht hat, "Musik zu verkaufen". Dabei ist das Vertragsverhältnis zwischen Plattenfirma und Abobetreiber nicht entscheidend, sondern die Unzulässigkeit polypolartigen Wiederverkauf zu betreiben. |
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