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#11 | |
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Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Zitat:
so pauschal, wie du es in der Überschrift bezeichnest - „Verfolgung von Tauschbörsennutzern nun illegal“ – ist die Sache nicht. Im Grunde war schon der Artikel der Welt etwas missverständlich; deine Zusammenfassung hat dann aber eigentlich wirklich nichts mehr damit zu tun, worum es ursprünglich – bloß – ging. Das ist wirklich nicht böse gemeint! Der Hintergrund ist der: Die Provider sind aus Datenschutzgründen verpflichtet, erhobene Daten sofort zu löschen. Es gibt aber Ausnahmen, insbesondere dürfen die Daten über die Vergabe von IP-Adressen zu Abrechnungsgründen gespeichert werden. Dieser Ausnahmetatbestand ist in der Praxis der absolute Regelfall. Für Kritik hat das insbesondere deshalb gesorgt, weil viele Datenschützer und Kunden die Auffassung vertreten, im Falle eine Flaterate bräuchten doch zu Abrechnungszwecken keine Daten gespeichert werden – weil ja eben ohnehin pauschal abgerechnet wird. Trotzdem speichern fast alle Provider bei Flaterates die für die Strafverfolger wichtigen Daten. Wenn nicht pauschal abgerechnet wird, speichern erst recht sämtliche Provider. In dem vorliegenden Fall geht es darum, dass die Musikindustrie denjenigen kleinen und unbedeutenden Teil der Provider, die zumindest bei Flaterates doch nicht speichern, verpflichten wollte, eben doch zu speichern. Damit könnte die Musikindustrie anschließend die tauschenden Musikfreunde identifizieren und verklagen. Ein Provider hat sich dagegen gewehrt: Die MI dürfe ihn zu nichts verpflichten, was ihm gesetzlich verboten ist – immerhin geht es um das Fernmeldegeheimnis als Grundrecht der Bürger. Das Gericht hat dem nun zugestimmt: Wer nicht speichert, darf auch nicht von der MI dazu verpflichtet werden. Praktisch relevant ist diese Sache fast gar nicht, denn ohnehin speichern fast alle, insbesondere die Großen. Das der Autor des Artikels als Folge dessen von einer Verschnaufpause für Filesharer spricht, halte ich deshalb für etwas misslich. Dass nun die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gar „illegal“ sein soll, ist dann wirklich extrem überzogen. Für einen ganz geringen Kundenkreis ist das eine Urteil relevant. Andere Landgerichte würden und werden (insb. in München...) aber sicher anders entscheiden. Und die allermeisten Provider speichern ja schon von sich aus... Ich halte das Urteil für eine ziemlich unbedeutende Fußnote. Was im Rahmen von solchen Missverständnissen hier da rein interpretiert wird, übersteigt die Bedeutung des einen landgerichtlichen Urteils um ein Vielfaches. |
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#12 |
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Master
![]() Registriert seit: 05.01.2005
Alter: 63
Beiträge: 502
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@Marc
stimmt, Du hast natürlich völlig recht!!! hab den Artikel dummerweise nur kurz überflogen (deshalb auch der Link zum selbernachlesen) und die Überschrift etwas unglücklich formuliert.
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Eigentlich müsste es ja DIE Windows heissen!!! So zickig wie das Ding manchmal ist kann es nur weiblich sein ![]() In a world without walls and fences there is no need for Windows and Gates !!! Es gibt keine Lügen, sondern nur sachzwangreduzierte Wahrheiten. I can do with x l only spreadsh?t ??? |
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