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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 16.09.2005, 19:33   #6
Woodz
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Beiträge: 1.700


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also sowas wie einen "kleinen" gewerbeschein gibt´s nicht.

bei der USt. gibt´s die Kleinstunternehmerregelung. Unter € 22.000,-/a hast du ein Wahlrecht, ob du USt. verrechnest. wenn du keine USt. verrechnest und abführst und dann vor jahresende über die € 22.000,- kommst, musst du nachzahlen!
also wenn´s vorraussichtlich knapp an die grenze geht, lieber gleich verrechnen.

ähnlich bei der sozialversicherung.
bist du unter € 22.000,- Umsatz und unter € 3.881,52 gewinn, kannst du einen antrag auf ausnahme von der sozialversicherung stellen (SVA). übrig bleiben € 7,09,/monat unfallversicherung. du solltest dann aber anderweitig versichert sein.
kommst du über die grenzen, musst du auch wieder nachzahlen.

neufög musst du - wie schon gesagt - nicht zurückzahlen.

lg
woodz
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