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Alt 27.07.2005, 15:20   #1
alijoschi
Newbie
 
Registriert seit: 27.07.2005
Beiträge: 2


Standard Kauf von Defektem Gerät!

Hi!

Meine Eltern habe bei Ebay ein Auto ersteigert. Haben das Auto abgeholt und bezahlt. Einige Tage später haben wir das Auto in die Werkstatt getan weil beim Auspuff Wasser herauskam. Dort wurde uns mitgeteilt das Im Zylinderkopf ein loch ist. Nun möchte ich von euch wissen ob man von dem Kaufvertag zurücktretten kann.

Ich würde mich bei euch recht herzlich bedanken wenn man mir eine schnelle Antwort schicken könnten.

Herzlichen dank schon im vorraus!

MFG
alijoschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2005, 15:40   #2
athropos
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Registriert seit: 24.07.2001
Alter: 46
Beiträge: 801


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Standard

handelte es sich um einen privaten oder einen gewerblichen verkauf?

gewerblich gilt das KSchG bzw. die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem ABGB, privat hast Pech gehabt (ich unterstell mal, daß bei jedem ebay-autoinserat von privat inzwischen der gewährleitsungsausschluß als disclaimer zu finden ist)
____________________________________
Einstein, Pascal and Newton are playing hide and seek. Einstein is \"it\" so he faces the wall, closes his eyes and counts to π.
Pascal runs off like an idiot but Newton pulls out a piece of chalk and draws a 1m x 1m square on the ground and then stands in it\'s centre.

Einstein\'s done counting and turns around and sees Newton, so he grabs him and screams \"I found Newton!\"

Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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Alt 27.07.2005, 17:00   #3
alijoschi
Newbie
 
Registriert seit: 27.07.2005
Beiträge: 2


Standard

Hallo!

War von Privat zu Privat! Es kann doch nicht möglich sein das es laut dem Vernabsatzgesetz jemand "vorsetzlich defekte" Geräte verkaufen kann ohnen das man von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.

MFG
alijoschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2005, 17:01   #4
Atomschwammerl
Abonnent
 
Registriert seit: 04.09.2001
Alter: 39
Beiträge: 4.355


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Standard

darum vor jedem gebraucht autokauf egal ob ebay oder sonnst was
beim öamtc oder der gleichen einen ankaufcheck machen lassen

die sagen dir dann ob das auto den preis wert ist oder nicht

bzw ob es überhaupt straßentauglich ist
____________________________________
\'I think I spider\'

Atomschwammerl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2005, 17:27   #5
athropos
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Registriert seit: 24.07.2001
Alter: 46
Beiträge: 801


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Standard

es gibt da einen netten passus und div. kaufverträgen für gebrauchte autos (insbesondere bei den halbseidenen händlern): zustand wie besichtigt und probegefahren

und das der verkäufer gewußt hat, daß etwas defekt ist, mußt du ihm erstmal beweisen
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Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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Alt 04.08.2005, 17:25   #6
WebtoolMaster
Veteran
 
Registriert seit: 10.03.2001
Beiträge: 401


Standard

Das fällt sicher unter das Bürgerlichegesetzbuch (ABGB).

Ich vermute das die Kopfdichtung defekt ist.
Die Reparatur kostet viel...

Der Verkäufer muss da was gemerkt haben da das meist Wasser fehlt
oder im Ölmessstab meist schlammig ist. braune Masse...

Der muss dich darauf hinweisen sonst muss der den Wert nachlassen.

Mit Honig fängt man Fleigen.
Ich würd mal mit den reden und vieleicht bezahl er dir die Rechnung.
Wenn nicht müßtest du ihn wegen
"Arglistig Verschwigenen Mangel" anzeigen. Aber ob das dort reinfällt kann ich dir nicht 100%ig sagen.

Wei teuer war das Auto den?
____________________________________
MFG
WebtoolMaster

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Alt 04.08.2005, 18:13   #7
Tron80
Veteran
 
Benutzerbild von Tron80
 
Registriert seit: 15.10.2004
Beiträge: 446

Mein Computer

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Faustregel beim Gebrauchtautokauf:
Nochmal den Kaufpreis draufrechnen für Reperaturen die in spätestens ein paar Monaten anfallen werden.
____________________________________
LG ->TRON
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Alt 04.08.2005, 18:44   #8
gustav
Elite
 
Registriert seit: 13.01.2001
Beiträge: 1.065


Standard

wer bei ebay ein auto kauft, hat meiner meinung nach eh nicht viel tau von der materie,
man kann heute ja fast nicht mal mehr einen gebrauchten privat kaufen, weil alles mögliche hinüber sein kann,

bei privat an privat verkauf über ebay gibt es keine gewährleistung,
ist ja so wie, ich kauf privat ein auto,
blas 150km im roten bereich, der motor platzt und sage dann ich will das auto zurückgeben,

was ist wenn der typ der es verkauft hat auch keinen tau von autos hat,
wenn du ihm nachweissen kannst dass er es vorsätzlich gemacht hat, dann hättest ev. eine chance,

ich weiss es klingt vielleicht etwas negativ, nur warum glaubst das ein auto beim händler mehr kostet?
ja weil er dir eine gewisse zeit garantie geben muss,
hast halt die arschkarte gezogen,
aber das hätte dir beim kauf von deinem nachbarn auch passieren können
____________________________________
georg orwell`s 1984 ist wirklichkeit geworden
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Alt 04.08.2005, 19:23   #9
utakurt
Inventar
 
Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329


Standard

Zitat:
Original geschrieben von alijoschi
Hallo!

War von Privat zu Privat! Es kann doch nicht möglich sein das es laut dem Vernabsatzgesetz jemand "vorsetzlich defekte" Geräte verkaufen kann ohnen das man von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.

MFG
Bei Privat-Privat ja! Wie Atomschwammerl sagt: egal wie & warum: Ankaufstest machen!
utakurt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2005, 22:31   #10
Stunned
Elite
 
Registriert seit: 17.10.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.031


Standard

das muss aber mal einer nachweisen das der defekt schon vorher war

nur schwieriger wird es werden nachzuweisen das der verkaufer es mit absicht defekt verkauft hat ...

naja ebay und auto kaufen ... wenn dann vorher besichtigen wenn nicht - selber schuld
Stunned ist offline   Mit Zitat antworten
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