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Alt 14.06.2005, 15:49   #3
MarcusMenzel
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Beiträge: 763


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Wenn du die Dinge als Geschenk "gift" auf der Zollerklärung einträgst und einen Warenwert unter 50 USD angibst, dann solltest du keine Probleme haben. Andernfalls musst du die Dinge beim Zollamt abholen und ggf. 10% (weiß ich nicht ganz genau) Zoll darauf bezahlen.

Also: VOm Absender "gift" und Warenwert unter 50 USD draufschreiben lassen. Das Wort aircaft in jeglicher Weise vermeiden.

Weiterhin lässt sich der Zoll umgehen, wenn du vom Absender "for educational purposes" draufschreiben lässt.

Für richtige Flugzeugteile mit Papieren fällt kein Zoll an -> LBA hat dort einen Sonderbeschluss herausgebracht (näheres auf der LBA-Seite)

Gruß

Marcus
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