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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 20.05.2005, 14:16   #1
Br@in
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Standard HASS auf THEWEBDISCOUNT.COM

wie bereits im Thread beschrieben, gabs mit der Firma technische Probleme die mich dazu veranlassten, den Servicevertrag vorzeitig, jedenfalls jedoch spätestens zum Endtermin zu kündigen.

Nun schicken die IMHO völlig Wahnsinnigen mir dauernd Mahnungen.

Was kann ich tun?

Ich hab schon 3mal per Mail gekündigt, und 10mal versucht anzurufen (geht keiner ran).
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Alt 20.05.2005, 14:36   #2
J@ck
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Mein Computer

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Dokumentier deine Mails bzw. schreib ein Fax (umbedingt mit Unterschrift - kann sein dass die Mailkündigungen nicht akzeptieren). Wenn die weiter machen, lass es ruhig darauf ankommen, wenn die vor gericht gehen wollen, kannst ja Einspruch erheben und alles darlegen.
Jetzt kannst du ihnen eins auswischen
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 20.05.2005, 16:27   #3
holzi
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Mein Computer

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Am besten natürlich auch noch schriftlich und eingeschrieben kündigen
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 20.05.2005, 17:19   #4
pc.net
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Mein Computer

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übrigens: wenn das einschreiben wieder zurückkommt, da nicht behoben (wird auch öfters gern gemacht), dann gilt die kündigung AFAIK trotzdem ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 20.05.2005, 18:50   #5
Br@in
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Beiträge: 1.469


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... hmmmm nunja ...

erstmal danke

werde mal ein Einschreiben versenden...
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Alt 20.05.2005, 21:59   #6
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Alter: 74
Beiträge: 13.646


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Hallo Br@in,
kann mich holzis Meinung nur anschließen. Unbedingt per Einschreiben kündigen.
Ob ein E-Mail als Kündigung reicht kann ich, als Nichtjurist, nicht sagen, ich würde aber meinen, daß es rel. schwierig zu beweisen ist, daß man ein Mail gesandt und der Empfänger es erhalten und zur Kenntnis genommen (!!) hat.

ad pc.net:
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht, erst ein Brief und Anruf durch einen RA hat geholfen. Der hat mir dann gesagt, daß ein nicht angenommenes Einschreiben nicht als zugestellt gilt.
Soviel ich weiß ist das nur bei RsA-Briefen, die keine Bürger senden kann, so. Ich bin aber kein Jurist.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 21.05.2005, 13:10   #7
pc.net
Aussteiger
 
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Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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naja, ich würde so argumentieren:
der vertragspartner WUSSTE aufgrund der gesendeten e-mails schon von der kündigung - akzeptierte diese aber einfach nicht ... durch nichtannahme des mittels einschreiben versandten briefes will er dies auch weiterhin tun ...

es kann doch nicht sein, ein vertragsverhältnis, welches einseitig aufgekündigt werden kann nur durch eine gerichtliche aktion zu beenden ...

daher: e-mail mit anforderung einer empfangs- und lese-bestätigung versenden ... wird dies nicht beantwortet einen eingeschriebenen brief versenden - wird dieser nicht angenommen, nochmal ein fax schicken ...

wichtig ist jedenfalls jeden beweis zu sichern (e-mail-empfangs-/lesebestätigung, einschreiben ungeöffnet aufheben [damit nicht nachträglich gemutmaßt werden kann es hätte sich ein anderer text darin beunden], fax-sendebestätigung) ...

und wenn der vertragspartner dann nach beendigung des vertragsverhältnisses und einstellung der zahlungen zu gericht geht, hat er verdammt schlechte karten ...
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Praktizierender Eristiker

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Alt 22.05.2005, 20:01   #8
Guru
 
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Beiträge: 65.570


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Ein Fax hat schon was Gutes - eine Sendebestätigung ausdrucken, wenn es angekommen ist, gilt es als zugestellt und hat vollen Rechtscharakter. Im Gegensatz zum nicht behobenen Einschreibebrief wesentlich besser...

Guru
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Alt 22.05.2005, 21:42   #9
Br@in
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Registriert seit: 18.10.2000
Beiträge: 1.469


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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Ein Fax hat schon was Gutes - eine Sendebestätigung ausdrucken, wenn es angekommen ist, gilt es als zugestellt und hat vollen Rechtscharakter. Im Gegensatz zum nicht behobenen Einschreibebrief wesentlich besser...

Guru
Danke, dann werd ich morgen faxen statt einschreiben
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