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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#3 |
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Administrator
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Im Stand definitiv erlaubt, hab beim ÖAMTC nachgefragt und die meinten auch dass im Stand das Licht an sein darf um beispielsweise die Einstiegstür zum Auto bei Nacht sichtbar zu machen. Ich glaub aber dazu muss das Licht mit der Innenbeleuchtung des Autos verbunden werden, aber da wirds schon zu genau für eine Kontrolle
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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