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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 15.04.2005, 23:08   #1
PrinzRazzo
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Standard Juristereien - Aufsichtspflicht

ist es einem 9 jährigen kind in österreich erlaubt, ein 7 jähriges von der schule in den hort zu begleiten resp. wo kann man das nachlesen?
oder darf sowieso jedes kind ab einem gewissen alter herumrennen wo es will???

thx

lg
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Alt 15.04.2005, 23:19   #2
PrinzRazzo
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btw. habe schon gegoogelt, aber keine definitive antwort gefunden.

es handelt sich z. b um die überquerung einer sehr stark befahrenen straße, zwar mit zebraastreifen (das kratzt aber keine sa*)
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Alt 15.04.2005, 23:53   #3
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das meiste ist im ABGB geregelt ...

http://www.ju-quest.at/jure_download...htspflicht.pdf

IMHO kann man das, auf deine konkrete frage bzgl. aufsicht eines neunjährigen über ein siebenjähriges kind, nicht so pauschal sagen ... das hängt von den gesamten umständen ab und inwieweit die kinder vorher begleitet und vorbereitet wurden ...

aber als letztendliche konsequenz kannst dir immer merken: der erziehungsberechtigte (oder dessen bevollmächtigter vertreter - das ist zb. auch ein lehrer, dem das kind zur ausbildung anvertraut wurde) hat, wenn was passiert, immer die aufsichtspflicht verletzt ...
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Alt 15.04.2005, 23:58   #4
PrinzRazzo
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diesen file habe ich schon gefunden
danke trotzdem.
eine antwort habe ich aber hier nicht gefunden, sollte es überhaupt eine geben

ich denke halt, was nützt es, wenn jmd. die aufsichtspflicht verletzt, wenn dafür ein kind tod ist???
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Alt 16.04.2005, 00:38   #5
Cindy
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ein 9 jähriges kind kann ein 7 jähriges natürlich begleiten, kann aber natürlich in keinster weise verantwortung dafür übernehmen.
von einem 10 jährigen kind kannst du z.b. annehmen, dass das kind alleine in die stadt gehen kann um besogungen zu machen.

lg
cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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Alt 16.04.2005, 00:43   #6
PrinzRazzo
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Zitat:
Original geschrieben von Cindy
ein 9 jähriges kind kann ein 7 jähriges natürlich begleiten, kann aber natürlich in keinster weise verantwortung dafür übernehmen.
von einem 10 jährigen kind kannst du z.b. annehmen, dass das kind alleine in die stadt gehen kann um besogungen zu machen.

lg
cin
also in diesem fall wäre das kind ohne "aufsicht" unterwegs
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Alt 16.04.2005, 00:45   #7
Cindy
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ja.

es ist die frage inwieweit das kind den weg gewohnt ist. wenn es den weg öfter alleine geht, der weg antrainiert ist, kann das kind den weg auch ohne aufsicht gehen. ist eine frage inwieweit das kind entwickelt ist.

lg
cin
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Alt 16.04.2005, 10:38   #8
Burschi
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Es ist durchaus üblich, dass Schulkinder den Weg zur Schule oder zum Hort allein gehen, nachdem er ihnen einige Male gezeigt, gemeinsam gegangen , geübt wurde. Ohne das kämen viele Kinder gar nicht zur Schule, da die Eltern schon früh in der Arbeit sein müssen. Das ältere Kind ist eine Hilfe, verantwortlich ist es nicht. Wenn am Weg was passiert sind es die Eltern auch nicht glaub ich, da sie eben nicht die Möglichkeit haben, das Kind zu begleiten. Der Lehrer schon gar nicht, da dessen Aufsichtspflicht am Schultor endet. Bin kein Jurist, aber habe noch nie gehört, dass Eltern verurteilt worden wären, wenn ihr Kind am Schulweg einen Unfall hatte.
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Alt 16.04.2005, 10:45   #9
PrinzRazzo
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Zitat:
Original geschrieben von Burschi
Es ist durchaus üblich, dass Schulkinder den Weg zur Schule oder zum Hort allein gehen, nachdem er ihnen einige Male gezeigt, gemeinsam gegangen , geübt wurde. Ohne das kämen viele Kinder gar nicht zur Schule, da die Eltern schon früh in der Arbeit sein müssen. Das ältere Kind ist eine Hilfe, verantwortlich ist es nicht. Wenn am Weg was passiert sind es die Eltern auch nicht glaub ich, da sie eben nicht die Möglichkeit haben, das Kind zu begleiten. Der Lehrer schon gar nicht, da dessen Aufsichtspflicht am Schultor endet. Bin kein Jurist, aber habe noch nie gehört, dass Eltern verurteilt worden wären, wenn ihr Kind am Schulweg einen Unfall hatte.
womit das kind dann wieder auf diesem weg "unbeaufsichtigt" wäre?
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Alt 16.04.2005, 10:48   #10
Burschi
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Zitat:
Original geschrieben von PrinzRazzo
womit das kind dann wieder auf diesem weg "unbeaufsichtigt" wäre?
Ja. Manche Eltern holen ihre Kinder regelmäßig von der Schule ab, würd ich auch machen, wenns mir möglich wäre. Wenn man bedenkt wie viele Gefahren in der Großstadt lauern, Verkehr, Perverse, usw... Zum Glück wohn ich am Land und meine Frau ist zu Hause.

Übrigens dauert das Posten schon wieder mal ewig. Aber sich hier darüber zu beschweren ist so als wollte man mitten in der Sahara nach Wasser rufen.
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