WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.03.2005, 23:16   #11
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von Matchless
Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?
nein, bei B-KUVG-versicherten heißts nämlich dienstunfall

§ 175 ASVG, § 90 B-KUVG
Zitat:
Arbeitsunfälle (Dienstunfälle) sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.

...

bei (häuslichen oder) anderen Tätigkeiten, zu denen der Versicherte durch den Dienstgeber oder dessen Beauftragten herangezogen wird

...
sprich: wenns im auftrag des arbeitgebers gemacht wird, ists auch das ein arbeits-/dienstunfall ...

zum vergleich: wenn der lehrling vom arbeitgeber um eine wurstsemmel zum lebensmittelhändler geschickt wird und dabei tut er sich was, ist das ein "unfall bei anderen tätigkeiten" ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2005, 23:20   #12
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
eigentlich schon.
denn schon in der lehrzeit wird einem gelehrt,das man den arbeitsplatz sauber halten muss,sprich zusammenkehren,etc.
und das wird auch als arbeitsunfall gewertet.
deckenstreichen gehört eigentlich nicht zu den "normalen" tätigkeiten eines (verwaltungs-)beamten ... daher zählts auch nicht als sauberhalten des arbeitsplatzes ...

wenn der arbeitnehmer/beamte das einfach nur unbeauftragt macht, weils ihm langweilig ist, wird es sicherlich als streitfall angesehen werden ...

nur bei beauftragung durch den dienstgeber gilts (s.o.) ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2005, 23:48   #13
ThomasL
Veteran
 
Registriert seit: 05.01.2001
Alter: 40
Beiträge: 230


ThomasL eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

sowohl in unserer schule als auch beim bundesheer hamma das alles selber erledigt...
____________________________________
->Go East!<-
ThomasL ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag