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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 14.03.2005, 06:17   #7
deathsaddam
Veteran
 
Registriert seit: 09.12.2004
Beiträge: 201


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Wie schon meine Vorposter meinen, lesen ist immer gut ( interpretieren oft eine andere Sache )
Schriftliche Zustimmung muß aber unbedingt vorliegen. Du kannst sie austricksen, in dem du der Hausverwaltung "das Gespräch vom .." schriftlich bestätigst, "in dem ...bla, bla" vereinbart wurde. Eingeschrieben natürlich. Wenn sie da nicht schriftlich widersprechen, ist es auch vereinbart, da Verträge oder Ausweitungen / Abänderungen auch mündlich vereinbart sein dürfen. Die Beweislast würde auf jeden Falle bei dir liegen. Allerdings, wenn der Vertreter der Hausinhabung auch nicht doof ist und die Sache schluckt, wird er dir eine neue Vorschreibung des Mietzinses zukommen lassen, der Ortsüblichkeit angemessen, oder frei vereinbart, je nach Baujahr des Objektes. Da kann es auch zu Krämpfen deinerseits kommen.
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