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![]() Registriert seit: 16.12.2004
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![]() IMPRESSUMSPFLICHT - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Ein Großteil der Homepages entspricht nicht der Anbieteridentifizierung nach §5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG). Dieses besagt, dass jeder Betreiber einer gewerblichen Homepage seine Identität auch in der virtuellen Welt preisgeben muss. Um dem nachzukommen sind folgende sieben Punkte anzugeben: ► Name oder Firma ► Geografische Anschrift der Niederlassung ► Kontaktdaten (Telefon, Telefax, E-Mail) ► Wenn vorhanden Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht ► Wenn vorhanden Aufsichtsbehörde ► Kammerzugehörigkeit und berufsrechtliche Vorschriften ► Wenn vorhanden UID-Nummer Bei Marketing- und Shopsystemen sind weitere Vorschriften zu beachten! Meistens sind es Mitbewerber, die Seiten der Konkurrenz genau prüfen und dann per Rechtsanwalt abmahnen lassen. Eine fehlendes oder falsches Impressum kann schnell teuer werden. Eine Aufstellung der wichtigsten Details zu diesem Thema findet man auf den Seiten der WKO im Internet unter ►Infoblatt zum ECC der WKO ►E-Commerce-Gesetz der WKO Der Grafikdiebstahl kann teuer werden und die Beweislast liegt bei Dir laut österreichischen Urheberrechtsgesetz. Da kommen sofort 10000-50000 Euro an Schadensersatzforderungen zusammen. Also besser Finger weg. mfg Werner |
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