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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 10.12.2004, 16:51   #5
frazzz
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Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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Zitat:
Original geschrieben von PioneerSuX
Bei Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union sollten Sie immer die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die SWIFT-Kennung (BIC) Ihres Bankkontos angeben. Seit dem 1. Juli 2003 wurde der Zahlungsverkehr zwischen EU-Mitgliedsländern durch diesen gemeinsamen Standard vereinfacht und die Gebühren für Auslandszahlungen den Gebühren für Inlandszahlungen angepasst. Für Zahlungen mit IBAN-Nummer und BIC-Code gilt ein Höchstbetrag von Euro.



ja mal schaun, dachte dass es viel. jmd weiß hier
ja, das is schon klar
mit deiner frage fang ich nix an.

liest du die post von deiner bank?
____________________________________
pssst

tanj


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