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Alt 02.12.2004, 11:22   #33
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Hmm, langsam wird's wirklich ein bisschen urheberrechtslastig, aber es ist ja wirklich eine konstruktive Runde hier:

Wichtig ist vielleicht zunächst zu wissen, dass bei solchen Fragen immer das Schutzland-Prinzip gilt: Nicht etwas die Rechtsordnung, in der der Designer sitzt, schützt das Werk, sondern es kommt immer auf die Rechtsordnung an, in der der Nutzer und evtl. Missetäter sitzt.

Nun ist es aber bei fast allen Rechtsordnungen der Welt so, insbesondere bei den heimischen, dass der Schutz automatisch mit der Erstellung des Werkes eintritt. Anders als etwa bei patentrechtlichem Schutz brauchst du keine Eintragung in irgendwelche Register oder ähnliches; du brauchst auch gar nicht zu schreiben, dass das Werk geschützt ist.

Die Rechtsordnung schützt dich ja auch gegen eine Körperverletzung, ohne dass du einen „Zuschlagen verboten“ Aufkleber auf der Backe hast.

Deshalb sind irgendwelche © - Symbole einfach überflüssig, aber andererseits unschädlich. Sie haben keine statuierenden Charakter. Bestenfalls kann man dort ablesen, wer und wohl seit wann die Urheberrechte hält. Das ist aber eine bloße, rechtlich belanglose Beschreibung.

Einzig in einigen südamerikanischen Staaten ist es so, dass für den Schutz wirklich eine solche Kennzeichnung erforderlich ist. Aber da bin ich mir gar nicht sicher, ob das wirklich noch so ist.

Jedenfalls ist noch wichtig, dass das US-amerikanische „Copyright“ kein Synonym für das heimische Urheberrecht ist, sondern nur ein Teil dessen. Es geht zunächst eigentlich nur um das Vervielfältigungrechts („Copy“-“right“), nicht aber etwa um Bearbeitungsrechte o.ä.

Zuletzt vielleicht noch ein interessanter Hinweis: Es gab einige für die Betroffenen schockierende Urteile in Deutschland zuletzt, in denen Gerichte den Urheberrechtsschutz komplett versagten, weil keine ausreichende Schöpfungshöhe vorlag. Einmal ging es um eine Foto-Bearbeitung, einmal um Handy-Logos. Beide Urteile sind einige Wochen alt.

Das sollte auch bei Flusi-Add-Ons angedacht werden. Wer z.B. als stolzer Repainter die Brust schwelgt, könnte arg überrascht werden, dass vielleicht das bloße Umpinseln gar kein ausreichend schützenswertes Werk ergibt.
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