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Software Rat & Tat bei Softwareproblemen

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Alt 24.11.2004, 21:30   #1
mankra
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Standard Schadenersatz bei Softwaremangel

Ich hab gerade einen dicken Hals wegen dem DataBecker SuperSeller:

Dieses Programm wird als Ebay zertifiziert ganz normal in Österreich vertrieben, nur mit einem winzig kleinen Aufdruck (den ich erst gefunden hab, als mich DataBecker darauf aufmerksam machte) auf der Rückseite, das die Produkte über Ebay.de eingestellt werden.

Klingt zuerst na noch harmlos, in Wirklichkeit kostet das ganze ne Menge Zeit und auch richtig Geld:

Man zahlt die höheren, deutschen Gebühren und fällt um Aktionen von Ebay.at um.
Emailcheck, der beendete Auktionen erkennen soll, funktioniert nicht für Österreicher.
Somit funktioniert auch nicht die automatische Benachrichtigung.

Also für Österreicher únbrauchbar das Programm.

Weitere Mängel, wie zeitweises einfrieren oder das die angepriesene HTML Funktion bei der Designanpassung nur angesehen werden kann, aber nicht verändert ist auch net wirklich sinnvoll.

Langer Rede kurzer Sinn, ist mir dadurch ein direkter Finanzieller Schaden, als auch ein zeitlicher Schaden entstanden, durch meiner Meinung nach zuwenig, deutlichen Hinweis, daß dieses Programm für Österreich nicht funktioniert.

Gibts hier einen Rechtsexperten, der mir sagen könnte, ob man eine Chance auf Schadenersatz hat?

Die Rezissionen auf Amazon zeigen, daß das Progamm voller Bugs ist.
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Alt 24.11.2004, 21:35   #2
pc.net
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die größe des aufdrucks ist IMHO irrellevant (solange es noch von einem menschen mit normaler sehkraft lesbar ist) ...

allerdings läßt sich sicherlich über die eindeutigkeit des aufdrucks und der daraus abzuleitenden einschränkung streiten ...

wobei: schadenersatz wirds nicht geben - höchstens wandlung des kaufvertrages ...
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Alt 24.11.2004, 21:46   #3
mankra
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Auf die 30€ kommts mir nicht an. Ich hab einen Schaden von über 500€.

Die verkaufen in Österreich eine Software, die für Österreicher eindeutig nicht funktioniert (haben sie indirekt auch im Emailverkehr zugegeben). Auf dem Aufkleber steht nur:

Der Ebay SuperSeller stellt Angebote auf Ebay.de ein. DataBecker übernimmt keine Haftung für korrekte und vollständige Übermittlung der Angebotsdaten ........ usw.

Es steht nirgends, daß die weiteren Features nicht funktionieren.

Somit ist das für mich eigentlich eine arglistige Täuschung.

Disclaimer helfen bei Links auch nicht, warum sollte dieser Aufkleber DataBecker schadlos halten?
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Alt 24.11.2004, 23:00   #4
FendiMan
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Ich würde sagen, das der Händler der Ansprechpartner ist und dafür verantwortlich zu machen ist.
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Alt 24.11.2004, 23:11   #5
Potassium
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würd mal beim konsumentenschutz anfragen.
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Alt 24.11.2004, 23:15   #6
mankra
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Guter Tip.

Den Händler will ich gar net auf die Füsse steigen.

Wie soll dieser von jedem Programm alles wissen können.

Ich bin eher der Meinung DB dürte die Software erst gar nicht in Ö. vertreiben, bzw. einen großen, farbigen Aufkleber anbringen: Funktionen bei Ebay.at eingeschränkt und dann innen eine Aufzählung der Fehlfunktionen.

Von den Bugs erst gar net zu reden, wie auch hier zu sehen:

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASI...590078-7845638
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Alt 24.11.2004, 23:34   #7
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Der Händler ist aber der erste Ansprechpartner, schließlich gibt es sowas wie ein Produkthaftungsgesetz. Inwieweit das für Software gilt, müsste ein RA feststellen.
Und ein Händler muss sich auch informieren, was er verkauft. Du wirst ja auch zB fehlerhafte Sattelstützen aus dem Verkauf nehmen.
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Alt 25.11.2004, 08:36   #8
Oli
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Hier dürfen 2 Paar Schuhe nicht verwechselt werden:

1. Software funktioniert nicht, wie sie sollte bzw. hat wesentliche Mängel

hier kannst Du beim Händler (Ansprechpartner) eine Wandlung odere
Nachbesserung verlangen. D. h. in diesem Fall wird der Kaufvertrag
höchstwahrscheinlich rückgängig gemacht, da eine Nachbesserung
nicht möglich sein wird

Wird auch ohne größere Probleme durchsetzbar sein.

2. Produkthaftung bzw. Schadenersatz

Dies kommt dann zur Geltung, wenn Dir nachweislich ein Schaden
durch die Sache entstanden ist. Die musst beim Hersteller
einbringen. Hierzu liegt die Beweislast mal bei Dir, und das
ganze wird höchstwahrscheinlich nicht den gewünschten Erfolg
bringen.


Ciao Oliver
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lg Oliver

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Alt 25.11.2004, 09:18   #9
mankra
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@FendiMan

Stimmt schon, aber im Vorfeld kann man net alles wissen und erst recht nicht, bei einem so großem Markt.

@Oli

Zu Punkt1 bietens mir als Entschädigung eine Vergünstigung auf andere DB Produkte an. Will von denen aber nix mehr

Zu 2: Emailverkehr diesbezüglich läuft ja gerade, natürlich zeigt sich DB überhaupt nicht einsichtlich.
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Alt 25.11.2004, 18:15   #10
wildrotti
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Als aussenstehender und nicht beteiligter ist es natürlich immer ein wenig schwer ein urteil zu bilden,trotzalledem finde ich das in erster linie der verkäufer (händler) für den schaden gerade stehen muss,zumindest jedenfalls für die kosten der software.
wenn ich als händler eine ware anbiete und verkaufe muss ich mich auch vergewissern ob diese für den heimischen markt geeignet,verwendbar und genehmigt ist.
beispiel: ich bin autohändler und kaufe billig kfz im ausland,dann kann und darf ich diese im inland nur dann an den endverbraucher weiterverkaufen wenn die kfz den heimischen vorschriften (typisierung) entsprechen,da diese sonst nicht angemeldet werden können. es sei denn,ich verkaufe an einen weiteren händler der die ware ins ausland weiterverkauft,bzw transportiert. irgendwie logisch.

mfg
Wilrott
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