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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 02.11.2004, 16:59   #1
kikakater
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Reden erste zaghafte Vernunftsäußerung der dt.Musikwirtschaft

Musikwirtschaft: Strengere Regeln für Privatkopien

Nachdem Null Kopien offensichtlich als hirnrissig gebannt sind, geht es jetzt nur mehr um die Weitergabe von Kopien an Dritte.

Meiner Meinung nach sollten die sieben Kopien explizit weiterhin erlaubt sein, um für sich oder eben andere das Aufheben von heiklem Material zu ermöglichen - die Weitergabe muß jedenfalls ohne kommerzielles Interesse erfolgen. Alles andere an Einschränkungen bleibt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit außen vor.

Damit steht der bisherigen Regelung für Kassetten und CDs nichts im Wege.

Für Filesharing sollte es einen moderaten monatlichen Betrag geben, also eine Pauschale, die der GEMA gebührt. Dies betrifft dann Audio- und Videodateien.
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Alt 03.11.2004, 09:47   #2
mike
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Wie kommst du ausgerechnet auf 7 ?????
____________________________________
Ich bin dieser Träumer dort draußen am Meer, und mich packt diese Wehmut manchmal so schwer, aber keine Vision geb ich kampflos verloren...

Joachim Witt
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Alt 03.11.2004, 10:11   #3
J@ck
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Mein Computer

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1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... Gott wird Raubkopierer lieben...
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 03.11.2004, 10:58   #4
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von J@ck
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... Gott wird Raubkopierer lieben...
Nur zur Sicherheit: Eine Privatkopie ist gesetzlich verbrieftes Recht und damit gerade keine Urheberrechtsverletzung.
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Alt 03.11.2004, 10:59   #5
Marc
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Beiträge: 3.197


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Naja, der deutsche Bundesgerichtshof hat einmal die Anzahl der zulässigen Fotokopien auf sieben beschränkt (BGHZ 18, 44ff.)

Doch weder bezog sich dies eben auf Musik, noch kann eine solche Anzahl als unumstößliche Grenze gelten. Sicher mag die Zahl eine Indizwirkung haben, aber es kommt auf den Einzelfall an. Auch gibt es in der Literatur Stimmen, die andere Zahlen fordern.

Letztlich geht es bloß darum, dass das Recht zur Privatkopie nicht durch einen uferlosen Gebrauch in Missbrauch ausarten soll.
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Alt 03.11.2004, 11:20   #6
Marc
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Beiträge: 3.197


Standard Re: erste zaghafte Vernunftsäußerung der dt.Musikwirtschaft

Zitat:
Original geschrieben von kikakater
Für Filesharing sollte es einen moderaten monatlichen Betrag geben, also eine Pauschale, die der GEMA gebührt. Dies betrifft dann Audio- und Videodateien.
Die Idee ist ja wirklich naheliegend. Anders als viele anderen Wirtschaftszweige hat die MI ja kein prinzipielles Nachfrageproblem: Die Leute wollen Musik.

Mit einer pauschalen Vergütung die P2P-Nutzung abzugelten, wäre da nur konsequent. Gerade wegen der Privatkopien wurden damals ja auch pauschale Abgaben überhaupt eingeführt.

Obwohl dieser Weg wohl der einfachste wäre, und sich die Musikfans defacto dafür bereits entschieden haben, ist die deutsche Musikindustrie vehement dagegen. „Enteignung“ wird skandiert, und der Untergang der westliche Wertewelt droht ja ohnehin bereits.

Der Hintergrund ist der, dass die Industrie sich in den Kopf gesetzt hat, Pauschalabgaben ganz zu vermeiden. Die Gema soll ausgeschaltet werden – das direkte Kassieren ohne einen solchen „Zwischenhändler“ lohnt einfach mehr.

Ich persönliche finde das Verhalten der Musikindustrie nicht gut. Jeder andere Marktwirtschafts-Teilnehmer versucht, sich den Gegebenheiten anzupassen und das beste darauf zu machen.
Nachdem die Musikindustrie dies jahrelang verschlafen hat, soll nach ihrer Ansicht nun der Berg zum Propheten kommen: Mit massiver Lobbyarbeit werden nationale und EU-Gesetzgeber gedrängt, für den Profit der MI günstige Gesetze zu erlassen. Die französische EU-Parlamentarierien Janelly Fourtou trieb federführend die Urheberrechtsreformen rund um den „wirksamen Kopierschutz an“. Ihr Ehemann ist wohl kaum zufällig mit Jean-Rene Fourtou der französische Universal-Chef...

Aus dem noch vor einigen Jahren unbedeutenden Nebengebiet des Urheberrechts ist ein zentrales politisches Thema geworden. Ein massenhafte Kriminalisierung von – meist jugendlichen - Musikfans findet statt – allein im Namen der Konzernumsätze.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2004, 11:52   #7
kikakater
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Beiträge: 5.631


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@mike: Sieben Kopien sind gängige Rechtssprechung, irgendwo habe ich etwas von zehn aufgeschnappt. Bei sieben hört sich einfach das Benötigte auf und fängt der "Mißbrauch" an. Wenn wirklich mehr als sieben Kopien benötigt würden, fällt es unter den Tisch (=harmlos, wer zählt immer nach), bzw. man kauft sich dasselbe nocheinmal (aus dem Grund der Ehrlichkeit), so wie es bei im eigentlichen Sinn physischen Gütern genauso ist. Verloren gegangen, kaputt oder nicht mehr reparierbar, dann ist ein zweites Mal löhnen notwendig, wenn es wirklich so wichtig ist.

Das grenzenlose Kopieren zu versprechen ist genauso falsch wie "die Weitergabe an Dritte ohne Gewohnheit oder Methode" unter Strafandrohung zu verbieten.
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
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