Hallo,
danke für einen Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Abbi737
Schau in den Palandt da steht drin was Schenkung bedeutet
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Aber das Problem ist ja gerade nicht, welche Folgen gelten, wenn Freeware als dieses oder jenes zu betrachten sei, sondern als was Freeware denn nun gilt. „Free“ hat sehr viele Bedeutungen, die meisten handeln von Freiheit, nur eine ist „kostenlos“. Gerade im Kontext von Urheberrechtlichen und EDV meint „free“ meist eher frei von Urheberrechten; also nicht bloße kostenlose Schenkung.
Zitat:
Original geschrieben von Abbi737
Ausserdem ist sehe ich darin auch keinen Aufruf zur Raubkopiererei, weil es sich ja um Freeware handelt. Aber ganz so einfach ist das dann doch wieder nicht, da du recht hast, dass auch an Freeware bestimmte Rechte unter anderem Copxrights usw. mit dran hängen.
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Also, das Verbreitungsrecht § 16 UrhG („Copyright“) ist ja nur ein Teil der Urheberrechte; der Unterabschnitt "Verwertungsrechte" zählt ja auch noch viele andere auf. Häufig gibt es ja auch Streit um fremde Bearbeitungen; sogar schon um Veröffentlichungen. Ob Freeware prinzipiell nun gerade frei von diesen Rechte ist oder nicht, ist ja gerade die Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Abbi737
Hier könnte man dann aber konkludent davon ausgehen, dasss man gegen diese nicht verstößt wenn man die Software auch per cd verbreitet,denn zwischen dir und dem Entwickler besteht ja kein Vertrag und ich würde sagen er hat ja auch ein gewisses Interresse daran, daß seine Sachen verbreitet werden. Anders wäre die Sache wenn ich die Cds verkaufe, dann vestößt du gegen Urheberrecht usw.
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Ob ein geschütztes Werk nun verkauft oder kostenlos weiterverbreitet wird, ist für den Verstoß gegen das Urheberrecht gerade egal! Ansonsten wären die kostenlosen Tauschbörsen ja auch legal. Überhaupt kommt es nicht auf Vertragsverhältnisse in diesem Zusammenhang an.
Zitat:
Original geschrieben von Abbi737
so das war dann meine kleine juristische Lehrstunde *gg*
Aber nehmt die Sache jetzt nicht zu Ernst, denke das es vielleicht ein paar mal Interressiert hätte wie das eigentlich so ist, aber im Grunde muss man sich darum nicht zuviele gedanken machen. Ist stellenweise eh alles unlogisch und kompliziert, da blicke ich als Student stellenweise selber nicht durch.
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Ich halte das Urheberrecht nicht für wirr. Die neue Schranken-Schranke mit Verbot aber ohne Strafandrohung ist im Bereich der Privatkopie aber sicher schwierig zu vermitteln und gesetzgeberisch ja auch noch im Fluss mit dem zweiten Korb zur UrhG-Reform. Übrigens hat das BMJ heute den Referentenentwurf zum Zweiten Korb veröffentlicht.
Letztlich liegt der gesamte Streit hinsichtlich der Freeware aber sicher eher im gesellschaftlichen, als im juristischen Bereich.
Ich denke, teilweise wird mit dem UrhG als untaugliches Mittel versucht, den Designern die Fahne der Ehre hochzuhalten. Es wird aus reinem Prinzip der Rechteinhaberschaft auf die Rechte am Werk gepocht - und das meist auch bloß stellvertretend aus Teilen der Community heraus.
Dabei würde gerade im Gegenteil eine weite Verbreitung der Werke den Designer Anerkennung verschaffen und gerade nicht ein restriktiver Umgang. Wieso wird sonst überhaupt erst etwas geschaffen und verfügbar gemacht und anschließend nur noch auf die Limitierung der Verbreitung geschielt? Gerade wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden, ist das ein Widerspruch.