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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 20.08.2004, 11:00   #1
reemrev
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Mein Computer

Standard Frage zu einem imaginären Forumsaustritt

Fällt mir dazu noch eine Frage ein, weil Guru hier schreibt:
(kurz: Hier geht es um die Nutzungs/Verwertungs/Urheberrechterechte einer Hp bei einer mündlichen Absprache)

"Solange Du die Werkrechte nicht effektiv abgetreten hast, gehören sie DIR und nur DIR. Da könnte doch dem Autor einfallen, bei Weiterverwendung seines geistigen Eigentums gelöhnt zu werden...
PS: siehe Urheberrechtsgesetz!"

Wie halten es hier die Forumsbetreiber mit folgender Situation:

Angenommen man möchte das Forum verlassen und bittet den Betreiber all seine Einträge zu löschen, würdet ihr das machen?
Schließlich wird man ja bei der Anmeldung nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man mit seinem Posting die Verwertungsrechte resp. Urheberrechte an den Forumsbetreiber übergibt.

Kriegt man Geld, wenn man das Forum verlässt?
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Alt 20.08.2004, 11:56   #2
pc.net
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Mein Computer

Standard

du hast vielleicht ideen ...

mit deinen äußerungen hier im forum, ist es wie mit dem gesprochenen wort ...
einmal ausgesprochen, kannst es nicht mehr ändern ... ok hier ist es nicht ganz so krass (-> ) ...

ich würd mal sagen, dass dein geschreibsel hier, nicht dem urheberrecht unterliegt
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 20.08.2004, 12:02   #3
Chrisi99
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Mein Computer

Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Frage zu einem imaginären Forumsaustritt

Zitat:
Original geschrieben von reemrev
Fällt mir dazu noch eine Frage ein, weil Guru hier schreibt:
(kurz: Hier geht es um die Nutzungs/Verwertungs/Urheberrechterechte einer Hp bei einer mündlichen Absprache)

"Solange Du die Werkrechte nicht effektiv abgetreten hast, gehören sie DIR und nur DIR. Da könnte doch dem Autor einfallen, bei Weiterverwendung seines geistigen Eigentums gelöhnt zu werden...
PS: siehe Urheberrechtsgesetz!"

Wie halten es hier die Forumsbetreiber mit folgender Situation:

Angenommen man möchte das Forum verlassen und bittet den Betreiber all seine Einträge zu löschen, würdet ihr das machen?
Schließlich wird man ja bei der Anmeldung nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man mit seinem Posting die Verwertungsrechte resp. Urheberrechte an den Forumsbetreiber übergibt.

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ich zahl dir 1,99 €
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 20.08.2004, 12:11   #4
pc.net
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Standard Re: Re: Frage zu einem imaginären Forumsaustritt

Zitat:
Original geschrieben von Chrisi99
ich zahl dir 1,99 €
hm ... wenn man das an den beiträgen hochrechnet, dann würd ich dafür ja sogar ~13,50 bekommen ...

ist eine überlegung wert ...
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Praktizierender Eristiker

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Alt 23.08.2004, 00:01   #5
_m3
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
ich würd mal sagen, dass dein geschreibsel hier, nicht dem urheberrecht unterliegt
Haengt IMHO vom Imhalt des "Geschreibsl" ab

Zitat:
Urheberrechtsgesetz

Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte, BGBl. 1936/111 idF. BGBl. I 1998/25 (UrhG-Nov 1997)

...

§ 2. Werke der Literatur im Sinne dieses Gesetzes sind:

1. Sprachwerke aller Art einschließlich Computerprogrammen (§ 40a);

2. Bühnenwerke, deren Ausdrucksmittel Gebärden und andere Körperbewegungen sind (choreographische und pantomimische Werke);

3. Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art, die in bildlichen Darstellungen in der Fläche oder im Raume bestehen, sofern sie nicht zu den Werken der bildenden Künste zählen.

...

§ 6. Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt; die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg.htm
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
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Alt 23.08.2004, 08:49   #6
pc.net
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aja, somit unterliegt dein posting dem urheberrecht, da ja belehrend ...
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 23.08.2004, 10:24   #7
rev.antun
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
aja, somit unterliegt dein posting dem urheberrecht, da ja belehrend ...
... was soll man da noch sagen

(C) 2004 by Rev.Antun
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2004, 17:26   #8
reemrev
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Ein Statement oder posting ist eigentlich kein Werk an sich - denke ich mal - aber so ein Forum scheint eher eine Sammlung zu bilden, ist daher Teil eines Sammelwerkes:

§ 6. Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt; die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt.

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die Beiträge auf Verlangen gelöscht werden?

@Chrisi99: ok, für €1.99 hast du die Verwertungsrechte meiner Beiträge, ist ein erstklassiges Angebot
reemrev ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2004, 18:18   #9
Potassium
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Zitat:
Original geschrieben von reemrev
Ein Statement oder posting ist eigentlich kein Werk an sich - denke ich mal - aber so ein Forum scheint eher eine Sammlung zu bilden, ist daher Teil eines Sammelwerkes:

§ 6. Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt; die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt.

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die Beiträge auf Verlangen gelöscht werden?

@Chrisi99: ok, für €1.99 hast du die Verwertungsrechte meiner Beiträge, ist ein erstklassiges Angebot
ich denke eher er meinte er zahlt dir 1.99€ DAMIT du das forum verlässt. würd zu ihm passen
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Alt 23.08.2004, 18:41   #10
Chrisi99
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Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original geschrieben von Potassium
ich denke eher er meinte er zahlt dir 1.99€ DAMIT du das forum verlässt. würd zu ihm passen
red du nur schlecht von mir...



ich mag euch trotzdem alle
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

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