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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 03.04.2004, 12:29   #38
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


Standard

das mit dem 6-wochen-gratis-arbeiten könnt halt höchstens so gehen, dass man als geringfügig beschäftigter angemeldet ist. man ist dann zwar unfallversichert, aber nicht kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert.

dann ist man offiziell gemeldet und somit ist das alles auf keinen fall illegal, aber man muss halt hoffen, in der zeit nicht krank zu werden, weil man sonst den arzt selber zahlt. schwierig, wenn man gratis arbeitet und nix verdient.

wenns nach 6 wochen mit dem job doch nicht hinhaut, ist man arbeitslos und die letzten 6 wochen werden fürs arbeitslosengeld mit € 0,00 bemessen... weil man ja gratis gearbeitet hat. kommt dann insgesamt natürlich weniger an arbeitslosengeld heraus unterm strich.

besser wär meiner ansicht nach, für den anfang ein moderates gehalt zu vereinbaren, welches dann nach ablauf der probezeit erhöht wird.
gratis arbeiten bringt nix, weil wenn man davon überzeugt ist, dass man eine gute leistung bringt, braucht man sich nicht unterbuttern lassen und gratis arbeiten.
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