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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Master
![]() Registriert seit: 05.03.2001
Alter: 50
Beiträge: 666
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![]() Hallo,
brauche euren Rat. Habe mal bei Server2000 eine Domain gehabt, welche ich vor ca. 2 Jahren gekündigt habe. Nun hat die Firma NIT.AT Server2000 übernommen und die haben einfach wieder meinen damaligen Domain Namen angemeldet. Nun meinen Sie, dass ich mich selber darum kümmern muss, dass ich den Domainnamen bei nic.at kündige. Zitat: "Sie werden warscheinlich von der Registrierungsbehörde nic.at eine Rechnung erhalten, sofern Sie die Domain dort nicht kündigen." Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. was meint ihr, soll ich meinen Rechtschutz einschalten. Ich bin nicht gewillt, dass ich für Verfehlungen von anderen zahlen soll !! Danke Fricki
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#2 |
Master
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![]() Probiers mal direkt bei nic.at nachzufragen
Hatte mal ein ähnliches Problem. Die waren sehr kulant. |
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#3 |
Master
![]() Registriert seit: 05.03.2001
Alter: 50
Beiträge: 666
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![]() Probiere ich gerade, von kulant kann aber derzeit leider keine Rede sein.
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2002
Beiträge: 197
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![]() wenn die domain ohne dein wissen registriert wurde musst DU nix machen...
nit.at muss ja beweisen dass DU die domain willst/wolltest mail nic.at dass eine bereits gekündigte domain die du mal hattest von einem provider OHNE dein einverständnis neu registriert wurde. dann siehst eh was rauskommt... |
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#5 |
Master
![]() Registriert seit: 05.03.2001
Alter: 50
Beiträge: 666
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![]() Habe schon nic.at angemailt.
Bekam dann ein Mail zurück, dass mehr oder weniger ich dafür verantwortlich bin ![]() Habe jetzt einfach wieder zurückgemailt und folgendes hineingeschrieben (Auszug): Das nun der Provider nit.at ohne meine Erlaubnis diese Domain wieder angemeldet hat sehe ich als grobe rechtliche Verfehlung seitens dessen, da kein offizieller Auftrag (nicht per Brief und auch nicht per Mail) von mir gegeben wurde. Ich wurde einfach vor vollendete Tatsachen gestellt und soll nun für etwas zahlen, dass ich nicht angefordert habe. Der Registrar (nit.at) wurde von meiner Seite her schon aufgefordert dies zu bereinigen. Seitdem habe ich leider keine Rückantwort bekommen. So wie es scheint, ist es für mich per dato besser, wenn es mein Rechtschutz übernimmt um die "Schuldfrage" zu klären. Mich persönlich würde folgender Punkt interessieren (Auszug AGB): 3.1.2. Wer die Delegation einer Domain oder die Abänderung von Eintragungen in fremdem Namen beantragt, erklärt damit, über eine entsprechende Ermächtigung und Bevollmächtigung zu verfügen; Könnten Sie mir bitte diese Ermächtigung per Mail oder per Brief zukommen lassen. Dies würde mich persönlich stark interessieren, ob die Firma nit.at eine Berechtigung vorgelegt hat. Ich wurde seitens nic.at dann darüber informiert, dass ich die Domain einfach kündigen soll. Folgendes habe ich dann zurückgemailt: Eine Kündigung von meiner Seite her würde, soviel mir die rechtlichen Grundlagen bekannt sind, ein Schuldeingeständnis darstellen (korrigieren Sie mich bitte, wenn ich mich irre). Da ich jedoch keinerlei Einfluss auf diese suspekten Aktionen von nit.at hatte sehe ich mich keiner Schuld bewußt. Somit würde ich vermutlich die Kosten auch tragen, die per dato angefallen sind und das sehe ich nicht ein. Nun werde ich wohl oder übel mal abwarten müssen was da rauskommt !!
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#6 |
Master
![]() Registriert seit: 05.03.2001
Alter: 50
Beiträge: 666
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![]() Eine kurze Frage noch:
soviel ich mich noch erinnern kann gab es mal einen "Ombudsmann" bei WCM. Gibt es diesen noch ?
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#7 |
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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![]() Wieso rufst nicht einfach bei nic.at an? Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, und das konnte telefonisch gelöst werden.
Ach ja: wie lautet die Domain? Kannst mir auch pm schreiben.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#8 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 01.06.2003
Beiträge: 99
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![]() Hallo !
Also ich kann dir folgendes sagen, eine Domain kündigen kann nur der Inhaber ! Eine Domain neu anmelden kann jeder nur dir diese in Rechnung stellen kann er dann sicher ohne dein Einverständnis nicht ! Ich würde mich direkt an die Rechtsabteilung von NIC wenden (recht@nic.at) mfg Stefan Lueger AWEBS.at |
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