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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 22.02.2004, 23:11   #1
WA5
Veteran
 
Registriert seit: 09.10.2000
Beiträge: 442


Standard Gelbes Drehlicht / Warnlicht für PKW - Genehmigung ?

Grüße !

Habe gerade gegoogelt habe aber nur das KFG gefunden,
ist mir aber etwas zu trocken !

Weis jemand wie eine Genehmigung für so ein "tolles" Drehlichterl aussieht oder was muss erfüllt werden, wann muss überhaupt genehmigt werden, ..... bzw. wann muss es verwendet werden !


Bitte um Hilfe - Danke

mfg
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Alt 22.02.2004, 23:14   #2
Moose
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Registriert seit: 03.10.2000
Alter: 43
Beiträge: 5.083


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Diese Lichter sind wirklich das Letze.

Das arme Lichterl will raus, ist aber eingesperrt und dreht sich andauernd im Kreis vor lauter Verzweiflung ... also ich bin dagegen.
____________________________________
--
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Alt 22.02.2004, 23:15   #3
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

ROFL moose...

ich hatte mal ein blaulicht... und einen weißen golf...

ich dachte, dass man für das gelbe keine genehmigung benötigt?!
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 22.02.2004, 23:19   #4
WA5
Veteran
 
Registriert seit: 09.10.2000
Beiträge: 442


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Naja, aber ich glaube nicht dass man damit einfach in der Gegend herumfahren darf wie man will !

Sonst hätten ja die ganzen tiefergelegten 3er BMW´s auch eins !
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Alt 22.02.2004, 23:25   #5
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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irgendwo habe ich mal etwas über die verwendung gelesen, nur fällt mir nicht ein wo das war...
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 22.02.2004, 23:45   #6
Gandalf
Elite
 
Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


Standard

soweit ich weis
bekommen das Firmen bei denen es wichtig ist das sie schnell zu bestimmten Orten kommen. Im speziellen wenn der Firma dadurch großer Schaden entstehen würde. Evn -stromausfaelle, Handyfirmen bei senderausfaellen, etc..
wobei evn glaub ich teilweise sogar mit blaulicht rumfaehrt.
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
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Alt 22.02.2004, 23:48   #7
WA5
Veteran
 
Registriert seit: 09.10.2000
Beiträge: 442


Standard

Nur wenn schnell... - Blaulicht !

Pol, Rettung, FW, und und und..
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Alt 23.02.2004, 08:52   #8
TeeKiller
Inventar
 
Registriert seit: 17.05.2000
Ort: 2721 Bad Fischau
Alter: 48
Beiträge: 1.597

Mein Computer

TeeKiller eine Nachricht über ICQ schicken
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Ich glaube daß man prinzipiell keine Erlaubnis dafür braucht, wobei ein Mißbrauch (guckst Du 3er BMW mit Rundumadumlamperl ) sicherlich in irgendeiner Art und Weise geahndet werden kann.

Zum Warnen vor Gefahr bzw. um die Aufmerksamkeit d. Verkehrsteilnehmer zu erlangen wirds sicherlich erlaubt sein, kann mir nicht vorstellen daß wir für unsere Wimmerl auf den LKW's extra Genehmigungen hatten (Denk an all diese Firmenwagen die solche Dinger teilw. sogar nur zum Spaß drauf haben, z.B. Partner Gebäudereinigung, wenn das diverse Genehmigungen bräuchte würden's das glaub ich kaum machen).

Also: Einsatz vermutlich erlaubt wenn:

a) das zulässige Gesamtgewicht mit Ausnahmegenehmigung überschritten werden, oder
b) die zul. Längen-/Breiten-/Höhenabmessungen außerhalb des gesetzl. erlaubten Rahmens liegen, oder aber
c) die Verkehrssicherheit dadurch in irgendeiner Weise erhöht werden kann (Arbeiten/Beladetätigkeiten mit Fzg. im Verkehrsbereich usw)
____________________________________
mfg, TeeKiller
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Alt 23.02.2004, 11:42   #9
terracop
Veteran
 
Registriert seit: 26.11.2002
Beiträge: 226


Standard

Zuständig ist die BH oder MA.

Antrag einbringen und wenns genehmigt gibts einen Bescheid.

Im KFG wirds auch nicht drinnen stehen. Is eher KDV
____________________________________
Während du diese Zeilen liest ist dein PC schon wieder weniger wert !!!!
terracop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2004, 02:43   #10
WA5
Veteran
 
Registriert seit: 09.10.2000
Beiträge: 442


Standard

Im KFG habe ich es einmal so gesehen;

Wenn es der Verkehrssicherheit dienlich ist !?

Aber ab wann gilt dies ???

Bsp:
Transportiere manchmal ziemlich ungewöhnliche Objekte mit Auto und Anhänger, problem alle schauen auf das Teil aber keiner mehr auf den Verkehr ! (Keine Falschen Vorstellungen)

Bsp:
Ein Gendarm hat mir gesagt ich soll das Drehlicht raufgeben,
als im nächsten Zuständigkeitsbereich war wurde ich aufgehalten und
gefragt was das mit dem Drehlicht soll !
Da soll sich noch jemand auskennen !

mfg
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