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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
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hiho
Verzeiht mir bitte meine blöde Frage aber ist es erlaubt, breitere Reifen als die Standardbereifung aufzuziehen? Die Reifengröße bleibt gleich. Wenn ja, muss man da irgendwas kundtun/eintragen lassen? In Deutschland braucht man ja für jeden Mist eine ABE - wie ist das bei uns? Ich blick da überhupft ned durch.
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... back in business |
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#2 |
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wenn nicht im Typenschein eingetragen, musst du es typisieren lassen
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#3 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 26.11.2002
Beiträge: 226
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Genau du bekommst dann von der zuständigen BH oder MA einen Bescheid, denn du mitführen musst und bei eventuellen Kontrollen auf verlangen vorzeigen.
Die breiteren Reifen werden im Typenschein eingetragn. Es ist aber nicht pflicht den Typenschein mitzuführen, dafür hast dann den Bescheid. Alles nachzulesen in der KDV. (Kraftfahrzeug Durchführungs Verordnung)
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Während du diese Zeilen liest ist dein PC schon wieder weniger wert !!!! |
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