Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
ein Swingover ist ein Verfahren, um bei parallelen Landebahnen während des Anflugs die Bahn zu wechseln. Der Swingover kann nur vom Piloten bestätigt werden, ATC darf ihn nur vorschlagen. In EDDF wird das z.B. gemacht, um jemanden noch von der 25L auf die 25R zu nehmen, was seine Taxi-Zeit signifikant verkürzt.
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Dazu noch zusätzlich: Swingover ist nicht zentral (zumindest in DE) geregelt, sondern die offizielle Betriebsanweisung zur Durchführung der Flugverkehrskontrolle, kurz BA-FVK, verweist auf die örtlichen Betriebsvereinbarungen. Dort ist dann geregelt, ob und wenn ja bis zu welchem Zeitpunkt ein Swingover möglich/erlaubt ist.
Für EDDL gilt: Swingover nur vor Verlassen der Endanflughöhe möglich (sprich 3000ft ergibt 9,8 NM vor der Bahn). Danach ist ein Swingover generell nicht mehr gestattet. Grund dafür sind die Lärmschutzverfahren. Aber: keine Regel ohne Ausnahme. Sollte eine Notlage einen Swingover zu einem späteren Zeitpunkt notwendig machen, so darf man, muss aber alles ausführlich begründen. Zieht also viel Schreibkram (vom ATC und Pilot) nach sich.
Das war die ATC-Seite. Auf der Pilotenseite, gibt es Copany-Rules, die der Crew sagen, bis wann ein Swigover überhaupt akzeptiert werden darf.
Und dann spielt das Wetter noch eine Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Bis dann
Robin