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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Veteran
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![]() Diese Online-Casinos werden ja immer populärer. Soviel ich weiß, darf man als Österreicher ja nicht an ausländischen Gewinnspielen teilnehmen. Das gilt somit auch für Online-Casinos, oder? Beispielsweise www.casino-club.com, da steht der Server auf den Niederländischen Antillen.
Kennt sich von Euch jemand mit der Rechtslage aus?
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#2 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() also wenn´s der casino-betreiber nicht ausdrücklich verbietet kannst du als österreicher natürlich daran teilnehmen.
lg woodz |
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#3 |
Master
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![]() meines wissens hat das nix mit dem betreiber zu tun,
sondern ist es laut österr. gesetz verboten an ausländischen glücksspielen teilzunehmen, ja es ist sogar strafbar. http://www.aknoe.at/akpresse.nsf/0/3...9?OpenDocument ciao ciao |
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#4 |
Veteran
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![]() Dachte ich mir doch. Andererseits - wenn ich jetzt nicht im Internet spiele, sondern nach Slowenien oder nach Las Vegas fahre und dort in einem Casino spiele, mache ich mich somit auch strafbar, oder???
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#5 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() oh...
sorry für die falschinfo...da mach ich mich morgen schlau. lg woodz |
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#6 |
Master
![]() Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604
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![]() Der § 56 des österreichischen Glücksspielgesetz lautet in seiner derzeit gültigen Fassung:
"§ 56. (1) Verboten ist: 1. Das Entgegennehmen von Einsätzen für ausländische Glücksspiele im Inland; 2. die Zurverfügungstellung oder die Ermöglichung der Zurverfügungstellung von Möglichkeiten zur Teilnahme an ausländischen Glücksspielen aus dem Inland. (2) Der Verstoß gegen die in Abs. 1 enthaltenen Verbote wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 300 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 40 000 S geahndet. (3) Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 S geahndet." (ohne Berücksichtigung der Novellen aufgrund des €). Daher: Spielen im Ausland erlaubt, wenn Einsatz auch im Ausland erfolgt. Spielen über Internet nur bei konzessionierter Spielbank, und das sind nur die Casinos Austria. Grüsse leatherman |
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#7 | |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() @hansolo
nein, du bist nur strafbar, wenn du den einsatz im inland leistest! wenn du ins ausland fährst und dort spielst, dürfte es kein problem darstellen. Zitat:
woodz edit: doppelt hält besser ![]() |
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#8 |
Veteran
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![]() Ah, vielen Dank für die Aufklärung! Hmm, heisst das jetzt wiederum, wenn ich beispielsweise nach Deutschland fahre und dort in einem Internet-Cafe online Casino spiele, ist das wieder erlaubt?
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409
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![]() gibt doch eh auch österreichische online casinos, sogar von bzw in zusammenarbeit mit den Casinos Austria
![]() warum also in die ferne schweifen? ![]() |
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#10 |
Veteran
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![]() Hmm, hast recht, beispielsweise www.win2day.at ... werd das mal ausprobieren
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