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Alt 11.12.2003, 21:46   #6
leatherman
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Alter: 66
Beiträge: 604


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Der § 56 des österreichischen Glücksspielgesetz lautet in seiner derzeit gültigen Fassung:

"§ 56. (1) Verboten ist:
1. Das Entgegennehmen von Einsätzen für ausländische Glücksspiele im Inland;
2. die Zurverfügungstellung oder die Ermöglichung der Zurverfügungstellung von Möglichkeiten zur Teilnahme an ausländischen Glücksspielen aus dem Inland.
(2) Der Verstoß gegen die in Abs. 1 enthaltenen Verbote wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 300 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 40 000 S geahndet.
(3) Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 S geahndet."
(ohne Berücksichtigung der Novellen aufgrund des €).
Daher: Spielen im Ausland erlaubt, wenn Einsatz auch im Ausland erfolgt. Spielen über Internet nur bei konzessionierter Spielbank, und das sind nur die Casinos Austria.
Grüsse
leatherman
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