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Alt 30.11.2003, 20:24   #3
reemrev
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Beiträge: 1.706

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An und für sich müssen kostenpflichtige Verbindungen nach 30 Minuten unterbrochen werden. Was drüber ist müsste man somit nicht bezahlen, so denkt man, gefehlt, denn die Telekom sind dem Betreiber verpflichtet, d.h. du bezahlst die Rechnung und forderst beim Anbieter die Mehrkosten ein. Und dann beginnnt der Ärger, weil der nicht gleich zahlt oder keine Anstalten macht, oder irgendwo in der Karibik sitzt und nur darauf wartet, dass man sich wegen 70€ diesen Stress nicht antut, wo doch die Anwaltskosten schon drüber liegen. Bist du Rechtsschutzversichert?
Tipp: alle kostenpflichtige Dienste sperren lassen oder besser, wenn möglich gleich kündigen.
So wars bei mir und bin heut noch angfressen, wenn ich wieder dran erinnert werde.

ps: den Einspruch kann man sich sparen, es werden nur die Leitungen überprüft mit dem Ergebnis, dass das Gespräch stattgefunden hat.
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