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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
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Für mein Empfinden ist die Regelung, dass Breitbandinternetzugänge die in einem bestimmten Zeitraum installiert wurden steuerlich absetzbar sind, nicht sauber!
Warum kann ich die Kosten meines Zuganges nicht auch absetzen? Weil ich ihn schon früher hatte? Ich kenn mich mit der REchtssprechung ja nicht so aus. Deshalb meine Frage an Euch: Wie schätzt ihr die Erfolgschancen einer Sammelklage ein, im Rahmen derer alle User, die vorher schon einen Internetzugang finanziert haben, den selben steuerlichen Vorteil verlangen?
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\"Leben ist, was einem passiert, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet.\" (aus \"Der König von Sankt Pauli\") |
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#2 |
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Großmeister
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Ich habe voriges Jahr 60% meiner Internetkosten als Werbungskosten abgesetzt. Die neue Regelung brauche ich nicht. Ist für mich eine mißglückte Art der Bretibandinternetförderung.
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
wenn eine frau zwillinge bekommt,wo das erste kind am 31.12 um 23:59,das 2. am 1.1. um 0:01 auf die welt kommt,bekommt nur das erste alle vergünstigungen bis 31.12. 24:00.also kinderbeihilfe,etc. du kannst in deinem fall ja abmelden und neu anmelden,aber soweit mir bekannt,machten die provider dies kostenlos. |
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#4 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Steht aber eindeutig in den Bedingungen, dass Ab- und gleich wieder Anmelden NICHT gilt...
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#5 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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und wie wärs damit: einen zweiten anschluss anmelden und dann den ersten abmelden?
eine sammelklage ist gar nicht möglich. man kann das parlament nicht verklagen, weil es ein bestimmtes gesetz gemacht hat, das einem nicht passt. was mögliche wäre, ist eine beschwerde beim verfassungsgerichtshof wegen verletzung des gleichheitsgrundsatzes. der verfassungsgerichthof kann dann das gesetz wegen verfassungswidrigkeit aufheben. dann kriegt aber keiner mehr den steuervorteil. beschliessen kann der VfGH keine gesetze, das kann nur das parlament - und das parlament wiederum kann nur mittels volksabstimmung gezwungen werden, ein bestimmtes gesetz zu beschliessen. was also du machen musst, ist keine sammelklage, sondern eine volksabstimmung. das zu organisieren kostet aber mehr, als du an steuervorteil rausbekommst. fazit: vergiss das ganze, du hast einfach pech gehabt. |
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#6 |
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Inventar
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Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wäre schon zu überlegen.
Mir geht´s j anicht unbedigt um €50,- sondern eigentlcih um´s Prinzip. Ich fühl mich halt verarscht.
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\"Leben ist, was einem passiert, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet.\" (aus \"Der König von Sankt Pauli\") |
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