Zitat:
Original geschrieben von Miguel
Für mein Empfinden ist die Regelung, dass Breitbandinternetzugänge die in einem bestimmten Zeitraum installiert wurden steuerlich absetzbar sind, nicht sauber!
Warum kann ich die Kosten meines Zuganges nicht auch absetzen?
Weil ich ihn schon früher hatte?
Ich kenn mich mit der REchtssprechung ja nicht so aus.
Deshalb meine Frage an Euch: Wie schätzt ihr die Erfolgschancen einer Sammelklage ein, im Rahmen derer alle User, die vorher schon einen Internetzugang finanziert haben, den selben steuerlichen Vorteil verlangen?
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das gibts aber überall!
wenn eine frau zwillinge bekommt,wo das erste kind am 31.12 um 23:59,das 2. am 1.1. um 0:01 auf die welt kommt,bekommt nur das erste alle vergünstigungen bis 31.12. 24:00.also kinderbeihilfe,etc.
du kannst in deinem fall ja abmelden und neu anmelden,aber soweit mir bekannt,machten die provider dies kostenlos.