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Alt 19.11.2003, 20:27   #9
Quintus14
Inventar
 
Registriert seit: 22.09.1999
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Beiträge: 3.645


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Dazu meine (leidvolle) Erfahrung:
  • Acer-Notebook in München bestellt und schicken lassen - inklusive 3-Jahres "pick-up-Garantie" - weil es dieses Modell (804CLiB) in Ö (noch) nicht gab.
  • Garantiekarte dann zu Acer-Deuschland geschickt (Acer-Österreich fühlt sich nicht zuständig).
  • Von Acer (Deutschland) ABLEHNUNG der - kostenpflichtigen(!) - Garantieerweiterung (ca. 190 Euro) erhalten: die Garantie gilt nur für den deutschen Raum. Ich soll die Garantie dem Händler zurückgeben.
  • 3-Jahres-Garantieerweiterung dem Münchner Händler (eingeschrieben) zurückgeschickt.
  • Selbiger erkundigt sich nochmals bei Acer-Deuschland: es gibt eine andere, "europaweit gültige" Garantieerweiterung mit Glasbruch, ist noch um 78 Euronen teurer.
  • Ich überweis' weitere 78 Euros.
  • 10 Tage später erhalte ich die Unterlagen.
  • Ich reiß' selbige auf, um die "europaweite" 3-Jahres-Garantieerweiterung zu registrieren.
  • Ich les' in den soeben aufgerissenen Unterlagen: "Einzureichen innerhalb 15 Tagen ab Kauf des Notebooks" - die sind natürlich schon längst vorüber.
  • Anruf bei Acer-Österreich: wir können da leider nix machen .... Acer-Deutschland müsste einen "Freibrief" ausstellen, wegen der 15 Tage - wenn die das tun, kann man die Garantie in Italien registrieren lassen.
  • Händler in München kontaktiert - der stellt sich natürlich taub. Interessiert ihn nicht. Reagiert nicht auf Fax, nicht auf Email.
  • Ich schick nun die "europaweite" Garantieerweiterung zurück nach München - und hoffe jetzt auf mein Geld in Höhe von Euro 265,-....

Willst das Notebook nicht doch beim Händler ums Eck kaufen?

MfG
Quintus
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