Zitat:
Original geschrieben von Guru
Siehe oben. ÖBB-Angestellte hatten bis 1966 mit der Republik Österreich einen Vertrag und waren hoheitliche Beamte, mit Pragmatisierung und Versetzungsschutz. Seit 1966 sind es privatrechtliche Einzelverträge zwischen dem einzelnen ÖBB-Angestellten und dem Unternehmen ÖBB (mit Kündigungsschutz für jeden Mitarbeiter, nicht jedoch Versetzungsschutz), seit 1.1.1995 sind alle neu aufgenommenen Mitarbeiter der ÖBB ASVG-Angestellte (nur mehr bestimmte Berufsbilder mit Kündigungsschutz wie z.B. Lokführer, Fahrdienstleiter, Verschieber). Der Kündigungsschutz ist keine Pragmatisierung im beamtenrechtlichen Sinn.
Guru
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da das unternehmen öbb ohne staat schon längst im konkurs wäre und ohne staatliche zuschüsse gar nicht überleben kann hat der staat sehr wohl das recht hier in verträge einzugreifen:
der staat könnte die subventionen zb. einfach nicht mehr zahlen - dann ging die öbb pleite, wir hätten ein paar arbeitslose mehr und alle würden sich über ihre tollen privatrechtlichen verträge mit der öbb freuen.
drum würde ich mich als bundesregierung von wahnwitzigen gewerkschaftsbonzen nicht erpressen lassen.