Zitat:
Original geschrieben von Guru
Und diese Arbeitsverträge sind privatrechtliche Verträge zwischen dem (einzelnen) ÖBB-Angestellten und den ÖBB (juristische Person, Gesellschaft sui generis), in den versucht wird, von staatlicher Seite einzugreifen. Nicht mehr und nicht weniger hat Guru geschrieben. Aber es freut Guru, dass Du das auch schon erkennst (war eh schwierig genug....).
Guru
|
deiner theorie dürfte dann in keinen vertrag zwischen einem arbeitnehmer und einem arbeitgeber eingegriffen werden?
was war dann mit der pensionsreform? mit abfertigung neu? mit den eingriffen in dienstverträge der öiag mit ihren dienstnehmern?