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News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 31.10.2003, 14:14   #11
mr.red
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Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 58
Beiträge: 2.278


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einfach net beachten, wenn so ein wisch kommt, zustand abstellen und weiterleben.
____________________________________
i2p
http://www.i2p.net/download
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Alt 31.10.2003, 15:26   #12
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Wie mittlerweile auf futurezone berichtet wird, hat Hr. Novak versprochen, die geforderten 400 EUR nicht einzuklagen. Er wird jedoch in nächster Zeit überprüfen (lassen), ob inzwischen die Sites den E-Commerce-Bestimmungen entsprechen und behält sich dann weitere Abmahnungen vor.

Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Alt 31.10.2003, 16:50   #13
maXTC
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Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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da wollte sich wohl wieder jemand wichtiger machen als er je sein wird...

ob man von dem herrn nun die kosten für werbung einklagen kann?

war ja auf orf.at zu finden...
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 01.11.2003, 10:43   #14
Tarjan
Quantensingularität
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 55
Beiträge: 8.336


Tarjan eine Nachricht über ICQ schicken
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Nur ganz verstehe ich den Rückzug von alleine nicht. Oder ist er draufgekommen, dass man ihn wegen der Abmahungen ebenfalls belangen könnte?
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Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
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Alt 01.11.2003, 12:03   #15
wol
Inventar
 
Registriert seit: 04.02.2000
Beiträge: 2.488


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Vielleicht hat ihm die Rechtsanwaltkammer einen bösen Brief geschrieben. Als Rechtsanwalt hat man nämlich den guten Ruf des Berufsstandes zu wahren. (Falls das überhaupt möglich ist)Der Typ bringt ja seine Kollegen in Verruf, noch mehr als sie es eh schon sind.
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Alt 01.11.2003, 15:36   #16
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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in germanien macht der scmäh auch die runde.
alle die keinen link zur WK haben werden abgemahnt.
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Alt 02.11.2003, 20:45   #17
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


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Nur mit einem kleinen aber feinen Unterschied,
das es in Österreich keine Abmahnung wie in Deutschlang gibt.
Das Papierl ist also für A... und Friedrich

Sloter
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Alt 02.11.2003, 21:32   #18
reemrev
Inventar
 
Registriert seit: 31.01.2000
Beiträge: 1.706

Mein Computer

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zitiert aus www.i4j.at
"Wie soll man reagieren?
Auf jeden Fall sollte man den Missstand auf seiner Website in Ordnung bringen und die fehlenden Angaben rasch ergänzen. Die Rechnung kann man getrost vergessen. Das Aufforderungsschreiben sollte man sich aber zur Beweissicherung aufheben. Wenn nämlich Werico bei Nichtbezahlung tatsächlich eine Anzeige machen sollte, gehört die Sache vor den Staatsanwalt. Wir leben nämlich in einem Rechtsstaat und da kann man die Strafverfolgung getrost den Behörden überlassen. Wir brauchen keine Bürgerwehren, weder am Stadtplatz noch im Internet - und schon gar keine Weltverbesserer, die sich damit ein nettes Einkommen verschaffen. Das Risiko, dass Sie dann von einem der Firma Werico nahestehenden Dritten angezeigt werden, können Sie ruhig eingehen, wenn Sie gleichzeitig Ihre Website in Ordnung bringen. Zumindest das österreichische ECG ist nämlich nicht so streng, wie es zunächst aussieht.



Es wird nicht gleich gestraft
§ 27 E-Commerce-Gesetz (Tätige Reue) lautet:

§ 27. (1) Die Behörde kann einen Diensteanbieter, der die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz verletzt, darauf hinweisen und ihm auftragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer von ihr festgelegten angemessenen Frist herzustellen. Dabei hat sie ihn auf die mit einer solchen Aufforderung verbundenen Rechtsfolgen hinzuweisen.
(2) Ein Diensteanbieter ist wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn er den gesetzmäßigen Zustand innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist herstellt.

Dies bedeutet, dass von der Verwaltungsbehörde auch nach einer Anzeige, wenn es sich nicht um ganz krasse Verstöße handelt, in der Regel eine Aufforderung zur Beseitigung erfolgen wird. Im Gegensatz zu den Aufforderungen der Firma Werico haben diese Aufforderungen einen Vorteil: Sie kosten nichts! Daneben kann die Behörde bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen gem. § 21 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) überhaupt von der Verhängung einer Strafe absehen. Auch das sollten ein Gründe sein, die Rechnungen der Firma Werico nicht zu bezahlen."

Abmahnungen gibt es in Österreich auch, doch wie man sieht geht man hier damit vernünftiger um. Erst wenn's wirklich krass wird, dann....
reemrev ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2003, 21:37   #19
Dr. Mabuse
Elite
 
Registriert seit: 23.03.2000
Alter: 64
Beiträge: 1.058


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Wieso assoziiere ich Rechtsanwälte immer mit Strassenlaternen, Bäumen, Hanffasererzeugnissen ... ???
Dr. Mabuse ist offline   Mit Zitat antworten
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